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Welches der Förderangebote das günstigste ist, hängt ab von:
Familien oder Alleinstehende mit Kindern und geringem oder durchschnittlichem Einkommen sind in der Regel gut beraten, einen Durchführungsweg zu wählen, der die Zulagenförderung zulässt, also Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (Nettoentgeltumwandlung). Dabei gilt es aber zu beachten, dass die betriebliche Riester-Rente aus bereits verbeitragtem Einkommen bezahlt wird und dennoch während der späteren Rentenzahlung Krankenkassenbeiträge fällig werden. Diese Gefahr besteht bei der Bruttoentgeltumwandlung derzeit nicht.
Bei der Entscheidung für die Bruttoentgeltumwandlung ist folgendes zu bedenken:
Bei der Entscheidung für eine Bruttoentgeltumwandlung gilt auch zu berücksichtigen, dass eingesparte Sozialversicherungsbeiträge auch Auswirkungen auf die spätere Rente haben. Das heißt, wer weniger Beiträge zahlt, bekommt auch weniger Rente. Das gilt für alle Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 63.600 Euro jährlich in den alten und 54.000 Euro jährlich in den neuen Bundesländern.
Die Wahl des Förderweges ist keine endgültige Entscheidung. Durch Änderung des Einkommens, durch Heirat oder Kinder kann ein anderer Weg günstiger werden. In den meisten Tarifverträgen ist ein Wechsel zum Ende jedes Jahres möglich.
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Autor: Michael Krause
Zuletzt aktualisiert am 31.01.2008