Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Betriebliche Altersversorgung. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

Seitenanfang

 

Ihr unabhängiger Altersvorsorge-Berater

 

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Betriebliche Altersversorgung. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Betriebliche Altersversorgung. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

Inhalt:

Übersicht der Rubrik "Alternativen"

Viele Euroscheine

Welche betriebliche Altersvorsorge für wen in Frage kommt

Nicht jede Form der betrieblichen Altersvorsorge ist für jeden gleichermaßen gut geeignet. Bei der Entscheidung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.

 

Welches der Förderangebote das günstigste ist, hängt ab von:

  • Familienstand (verheiratet oder alleinstehend),
  • Allein- oder Doppelverdiener,
  • ein oder beide Ehepartner förderberechtigt,
  • Zahl der Kinder,
  • Höhe des Einkommens,
  • Höhe des jährlichen Sparbetrags.

Faustregel

Familien oder Alleinstehende mit Kindern und geringem oder durchschnittlichem Einkommen sind in der Regel gut beraten, einen Durchführungsweg zu wählen, der die Zulagenförderung zulässt, also Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (Nettoentgeltumwandlung). Dabei gilt es aber zu beachten, dass die betriebliche Riester-Rente aus bereits verbeitragtem Einkommen bezahlt wird und dennoch während der späteren Rentenzahlung Krankenkassenbeiträge fällig werden. Diese Gefahr besteht bei der Bruttoentgeltumwandlung derzeit nicht.

Bei der Entscheidung für die Bruttoentgeltumwandlung ist folgendes zu bedenken:

  • Der nicht erwerbstätige Ehepartner hat keinen Anspruch auf Förderung, wenn der erwerbstätige Ehegatte für seine betriebliche Altersversorgung allein die Förderung über Steuer- und Beitragsfreiheit wählt. Auch die Kinderzulage entfällt dann.
  • Bei der Bruttoentgeltumwandlung und der pauschal versteuerten Entgeltumwandlung (bei bis Ende 2004 abgeschlossenen Verträgen) ist im Rentenalter auch eine Kapitalabfindung möglich (das gilt nicht für Pensionsfonds).

Bei der Entscheidung für eine Bruttoentgeltumwandlung gilt auch zu berücksichtigen, dass eingesparte Sozialversicherungsbeiträge auch Auswirkungen auf die spätere Rente haben. Das heißt, wer weniger Beiträge zahlt, bekommt auch weniger Rente. Das gilt für alle Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 63.600 Euro jährlich in den alten und 54.000 Euro jährlich in den neuen Bundesländern.

Wechsel zum Jahresende

Die Wahl des Förderweges ist keine endgültige Entscheidung. Durch Änderung des Einkommens, durch Heirat oder Kinder kann ein anderer Weg günstiger werden. In den meisten Tarifverträgen ist ein Wechsel zum Ende jedes Jahres möglich.

|
 

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Betriebliche Altersversorgung. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

Themenhinweise:

Aktuelles Topthema

Arbeitslos vorsorgen

Mann schaut auf Computer-Monitor.

Was tun mit Riester und Co., wenn der Job weg ist.
Beitrag lesen

Weitere Top-Themen

Riestern für Schüler

Jobben und Zulagen kassieren.
Beitrag lesen

Versorgungsausgleich

So teilt das Familiengericht bei einer Scheidung.
Beitrag lesen

Versicherungsmakler

Was Makler froh macht und Kunden nützt.
Beitrag lesen

Video

Viele Euroscheine.

Die Rentenformel

Vier Faktoren - ein Ergebnis.
Zum Video

 

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Betriebliche Altersversorgung. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

/* /* ]]> */