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Inhalt:

Übersicht der Rubrik "Arbeitgeber"

Frau mit Papieren eilt vorbei

Fünf Schritte zum richtigen Vorsorgeangebot

Vor der Entscheidung für das richtige Vorsorgeangebot für die Mitarbeiter müssen Antworten auf einige Fragen gefunden werden. Diese fünf Schritte helfen dabei.

 

1. Information

  • Tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung haben grundsätzlich Vorrang (Tarifvorbehalt). Überprüfen Sie zum Beispiel mit unserer Tarifvertragsübersicht zuerst, welche Regelungen für Ihre Branche bestehen
  • Prüfen Sie, ob die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen durch ein überbetriebliches Versorgungswerk umgesetzt werden kann.

2. Vergleich

  • Lassen Sie sich Angebote verschiedener Anbieter von förderfähigen Anlageformen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) machen.
  • Laden Sie die attraktivsten Anbieter zu einer Präsentation ein und beteiligen Sie den Betriebsrat beziehungsweise Arbeitnehmervertreter an der Entscheidung für eine Form der betrieblichen Altersversorgung.

3. Abschluss

  • Achten Sie beim Vertragsabschluss auf die genaue Regelung wichtiger Fragen wie die Beratung und Betreuung der Arbeitnehmer sowie Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten.

4. Umsetzung

  • Wenn Sie die betriebliche Altersversorgung zum Erfolg führen wollen, rufen Sie Ihre Mitarbeiter zu einer Betriebsversammlung während der Arbeitszeit zusammen und stellen Sie dabei gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern das vereinbarte Modell vor.
  • Veranstalten Sie "Beratungstage", bei denen sich jeder interessierte Mitarbeiter von Vertretern des Versorgungsunternehmens persönlich beraten lassen kann.

5. Absicherung

  • Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Pensionsfonds, eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse anbieten, müssen Sie Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Der übernimmt Ihre Verpflichtungen, sollten Sie sie nicht mehr erfüllen können.
  • Bei einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse ist die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein nicht notwendig und auch nicht möglich, da der externe Versorgungsträger die Beitragszusage für die versicherten Arbeitnehmer übernimmt.

! Weiterführende Informationen:

Interne Verlinkungen:

  • Tarifvertragsübersicht
    (http://www.ihre-vorsorge.de/Betriebliche-Altersversorgung-Service-Tarifvertraege.html)

    Datenbank mit Tarifverträgen zur betrieblichen Altersversorgung. |

Externe Verlinkungen:

  • www.psvag.de
    (http://www.psvag.de/)

    Website des Pensions-Sicherungs-Vereins. |
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