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Übersicht der Rubrik "Arbeitnehmer"

Mann schreibt am Tisch

Fünf Schritte zur passenden Altersvorsorge

Vor der Entscheidung für eine betriebliche oder private Altersvorsorge müssen Antworten auf einige Fragen gefunden werden. Diese fünf Schritte helfen dabei.

 

1. Finanzcheck

  • Machen Sie eine Aufstellung aller Sparverträge, Fonds, Lebensversicherungen und sonstiger Geldanlagen. Soll und kann ein Teil davon für die neue Altersvorsorge umgeschichtet werden?
  • Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung unabhängig beraten. Die Renteninformation Ihres Rentenversicherungsträgers liefert Ihnen eine Hochrechnung über die Höhe der im Alter zu erwartenden gesetzlichen Rente.

2. Information

  • Prüfen Sie, welche Vorteile die betriebliche Altersversorgung Ihnen bietet. Fragen Sie im Betrieb nach einer tariflichen Regelung mit eventuellen Arbeitgeberzuschüssen.
  • Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder den Betriebsrat, welche Möglichkeiten der geförderten betrieblichen Altersversorgung Ihr Unternehmen anbietet: Pensionsfonds, Pensionskasse und/oder Direktversicherung. Prüfen Sie private Alternativen wie zum Beispiel die Riester-Rente.

3. Entscheidung

  • Prüfen Sie, ob die Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung) oder die Bruttoentgeltumwandlung (steuerliche Förderung) günstiger für Sie sind. Lassen Sie sich dazu neutral beraten, zum Beispiel von Ihrer Rentenversicherung oder einer Verbraucherberatung.
  • Lassen Sie sich die Risiken und die Renditechancen der Anlage genau erläutern und verlangen Sie vor allem bei Pensionsfonds eine Aufstellung über Anteile an Aktien, Anleihen, Immobilen etc.

4. Vertragsabschluss

  • Beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber die Entgeltumwandlung. Bietet der Arbeitgeber mehrere Wege der betrieblichen Altersversorgung an, entscheiden Sie sich für ein Produkt und die für Sie günstigste Art der Förderung.
  • Ihr Arbeitgeber schließt für Sie den Vertrag mit der Direktversicherung, dem Pensionsfonds oder der Pensionskasse ab.

5. Förderung und Steuern

  • Füllen Sie die Anlage AV (Altersvorsorge) zur Steuererklärung aus - unabhängig davon, ob Sie sich für Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung entschieden haben. Dann kann das Finanzamt prüfen, ob sie Steuern erstattet bekommen.
  • Prüfen Sie gelegentlich, ob Ihre Entscheidung für die eine oder andere Form der betrieblichen Altersversorgung noch immer optimal für Sie ist.

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