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Übersicht der Rubrik "Grundlagen"

Lächelnder Arbeiter

Anspruch auf Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber muss eine Möglichkeit der Entgeltumwandlung bieten.

 

Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Diese müssen die Beschäftigten aber selbst finanzieren. Durch das Altersvermögensgesetz soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt werden.

Arbeitgeber muss ein Angebot machen

Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts in Beiträge zur Altersvorsorge. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer auf Wunsch die Möglichkeit geben, über den Betrieb für sein Alter vorzusorgen.

Besteht für die Branche oder das Unternehmen bereits eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds, darf der Arbeitgeber den Anspruch auf diese Formen beschränken. In anderen Fällen kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Für tarifliche Gehaltsbestandteile muss eine Entgeltumwandlung durch den jeweils geltenden Tarifvertrag zugelassen sein; Fachleute nennen das "Tarifvorbehalt". Der Tarifvertrag kann auch einen Zugang zu einem betrieblichen Versorgungswerk bieten. Einen Überblick über die bestehenden Tarifregelungen zur betrieblichen Altersvorsorge bekommen Sie mit Hilfe der Datenbank Tarifverträge.

Bislang sind in zahlreichen Branchen Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Deshalb dürfte inzwischen den meisten förderberechtigten Arbeitnehmern von ihrem Arbeitgeber ein Angebot zur Entgeltumwandlung vorliegen.

Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung können folgende Elemente enthalten:

  • Die schon bisher von vielen Arbeitgebern gezahlten vermögenswirksamen Leistungen fließen künftig in die betriebliche Altersversorgung.
  • Der Arbeitgeber zahlt Zuschüsse zu den Beiträgen des Arbeitnehmers, wie dies beispielsweise im Tarifvertrag der Chemiebranche geregelt ist.
  • Die Arbeitnehmer verzichten auf dem Weg der Entgeltumwandlung auf Teile ihres Weihnachts- oder Urlaubsgelds, wie dies zum Beispiel in der Metall- und Elektroindustrie vorgesehen ist.
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