Fünf Wege zur Zusatzrente
Es gibt fünf Möglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zu organisieren.
Welche Wege der betrieblichen Altersversorgung in einem Betrieb angeboten werden, entscheidet der Arbeitgeber. Grundsätzlich werden Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds staatlich gefördert. Aber auch Direktzusagen und Unterstützungskassen können steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.
- Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge kommen per Entgeltumwandlung aus dem Gehalt des Arbeitnehmers.
- Pensionskasse
Pensionskassen bieten als einzige Form der betrieblichen Altersversorgung alle drei Möglichkeiten der Förderung: Bruttoentgeltumwandlung, Nettoentgeltumwandlung (Zulagenförderung) und Pauschalversteuerung. Das Geld kommt vom Gehaltskonto der Arbeitnehmer.
- Pensionsfonds
Bei Pensionsfonds geht der Arbeitnehmer mit seinen Beiträgen ein höheres Anlagerisiko ein. Dafür winken unter Umständen höhere Renditen.
- Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind der Klassiker in der betrieblichen Altersversorgung. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Entgeltumwandlung ist aber ebenfalls möglich.
- Direktzusage
Bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer quasi einen Teil des Gehalts erst im Alter.
! Weiterführende Informationen:
Interne Verlinkungen:
- Übersicht
(http://www.ihre-vorsorge.de/Betriebliche-Altersversorgung-Modelle-Uebersicht.html)
Hier finden Sie Informationen, wie die verschiedenen Förderungsvarianten und Anlageformen der betrieblichen Altersversorgung kombiniert werden können.
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