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Inhalt:

Lächelnder Arbeiter

Die zweite Säule der Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente.

 

Bis Ende 2001 war die betriebliche Altersversorgung in der Regel eine größtenteils unternehmensfinanzierte Zusatzversorgung. Mit der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber einem Beschäftigten ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung ein.

Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung anspart. Diese so genannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.

! Weiterführende Informationen:

Interne Verlinkungen:

  • Grundlagen
    Hier finden Sie Basisinformationen zur betrieblichen Altersversorgung.
  • Förderwege
    Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der staatlichen Förderung.
  • Modelle
    Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Anlageformen der betrieblichen Altersversorgung.
  • Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung
    Hier können Sie tarifliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung abrufen.
  • Förderrechner
    (http://www.ihre-vorsorge.de/Finanzrechner-Foerderrechner.html)

    Berechnen Sie die Ihnen zustehenden staatlichen Zulagen zur Altersvorsorge und vergleichen Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten. |
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