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Bis Ende 2001 war die betriebliche Altersversorgung in der Regel eine größtenteils unternehmensfinanzierte Zusatzversorgung. Mit der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung gegenüber einem Beschäftigten ging das Unternehmen eine bindende Verpflichtung ein.
Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung anspart. Diese so genannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.
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Autor: Michael Krause
Zuletzt aktualisiert am 31.01.2008