Förderrechner Riester-Rente
Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen
Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen
Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.
Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig.
Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Eingaben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 1/2008.
Es folgt eine Erläuterung der Eingabefelder. Es sind die
gleichen Erläuterungen, die Sie auch im Formular direkt erhalten.
Erläuterungen zur Eingabe (Ihre Angaben):
- Zahlenformat für Euro-Beträge:
Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an.
- Verheiratet und zusammen lebend:
Geben Sie bitte Ihren Familienstand an.
Hintergrund: Nicht rentenversicherungspflichtige Ehegatten förderberechtigter
Versicherter haben Anspruch auf einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag
ohne eigene Einlagen. Voraussetzung, sie schließen diesen auf den eigenen
Namen ab und die Ehepartner leben nicht dauernd getrennt. Der Rister-Rechner
ermittelt automatisch die Werte für diesen Vertrag.
- Ehepartner ebenfalls rentenversicherungspflichtig:
Bitte geben Sie an, ob Sie und Ihr Partner ebenfalls rentenversicherungspflichtig ist.
Hintergrund: Wird die Frage bejaht, ist ebenfalls das "rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres Ihres Ehepartners" anzugeben. Wird hingegen die Frage verneint, dann ist der Ehepartner nicht originär sondern nur über den "Versicherten" als "nicht versicherter Ehegatte" förderberechtigt. Er/Sie kann einen Riester-Vertrag ohne eigene Einlagen, jedoch mit voller Riester-Förderung abschließen. Für den Versicherten und seinen Ehepartner werden jeweils separate Berechnungen erstellt. Bitte beachten Sie nach der Berechnung die Fußnoten.
- Zahl der bis 2007 geborenen Riester-Kinder:
Geben Sie bitte die Zahl der bis 2007 geborenen Kinder ein, für die Sie Kinderzulage bekommen können.
Grundsätzlich werden die Zulagen an denjenigen Elternteil gezahlt, der Empfänger des Kindergeldes ist. Meist ist das die Mutter. Elternpaare können aber auch gemeinsam erklären, dass der andere Partner die Kinderzulagen auf seinem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben bekommen soll. Mehrere Kinderzulagen können auf die Partner verteilt werden. Die Kinderzulage kann nur einmal pro Kind gewährt werden. Für ab 2008 geboren Kinder gelten andere Zulagensätze (siehe unten).
- Zahl der ab 2008 geborenen Riester-Kinder:
Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, bekommen 300 Euro Zulage - sofern als Gesamtbetrag ab dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommen des Vorjahres gespart werden.
- Bruttolohn im Vorjahr:
Ihr rentenversicherungspflichtiges Jahres-Bruttoeinkommen im vorigen Jahr.
- Berechnungs-Jahr:
Geben Sie hier bitte das Jahr ein, für das Sie Ihre Förderquote
ermitteln wollen.
Das ist deshalb entscheidend, weil bis 2008 unterschiedliche Beträge
notwendig sind, um die vollen Zulagen zu erhalten. 2005 sind das
zwei Prozent, 2006 und 2007 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens
des jeweiligen Vorjahres.
- Gewünschte Berechnung:
Sie können der Berechnung den Eigenanteil, den Anlagebetrag oder den maximal geförderten Betrag
(maximale Förderung) zugrunde legen. Wenn Sie wissen, welchen Betrag von Ihrem Einkommen Sie
maximal jährlich für die zulagengeförderte Altersvorsorge einsetzen möchten, dann wählen Sie
bitte den Eigenanteil. Die staatliche Zulage wird dann zu diesem Eigenanteil addiert.
Die Summe aus staatlicher Zulage und Eigenanteil ergibt dann den Anlagebetrag.
Wählen Sie bitte den Anlagebetrag, wenn Sie Ihre jährliche Sparleistung kennen.
Der Anlagebetrag wird jährlich in Ihre Riester-Rente eingezahlt und führt dann zur Kapitalbildung.
Der maximal staatlich geförderte Betrag ermittelt in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen den Eigenanteil,
den Sie leisten müssen, um die maximale Riester-Zulage zu bekommen.
- Anlagebetrag, Eigenanteil oder 0 für maximale Förderung:
Geben Sie bitte den Betrag an. Wenn Sie maximale Förderung gewählt haben, lassen Sie bitte das Feld leer
oder geben eine 0 ein. Bitte beachten Sie, dass 2005 der maximal geförderte Anlagebetrag 1.050 Euro ist.
2006 und 2007 sind das 1.575 Euro und ab 2008 2.100 Euro jährlich.
Erläuterungen zur Eingabe (Angaben für Ihren Ehepartner, falls er/sie rentenversicherungspflichtig ist):
- Zahl der bis 2007 geborenen Riester-Kinder:
Geben Sie bitte die Zahl der Kinder ein, für die Sie Kinderzulage bekommen können.
Grundsätzlich werden die Zulagen an denjenigen Elternteil gezahlt, der Empfänger des Kindergeldes ist. Meist ist das die Mutter. Elternpaare können aber auch gemeinsam erklären, dass der andere Partner die Kinderzulagen auf seinem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben bekommen soll. Mehrere Kinderzulagen können auf die Partner verteilt werden. Die Kinderzulage kann nur einmal pro Kind gewährt werden. Für ab 2008 geboren Kinder gelten andere Zulagensätze (siehe unten).
- Zahl der ab 2008 geborenen Riester-Kinder:
Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, bekommen 300 Euro Zulage - sofern als Gesamtbetrag ab dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommen des Vorjahres gespart werden.
- Bruttolohn im Vorjahr:
Rentenversicherungspflichtiges Jahres-Bruttoeinkommen Ihres Ehepartners im
vorigen Jahr. Diese Eingabe ist notwendig, wenn Sie angegeben haben, dass
Ihr Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist.
- Gewünschte Berechnung:
Es wird mit der gleichen Berechnungsgrundlage wie oben gerechnet.
Je nach Auswahl sind das Eigenanteil, Anlagebetrag oder maximale Förderung.
- Anlagebetrag, Eigenanteil oder 0 für maximale Förderung:
Geben Sie bitte den Betrag an. Wenn Sie maximale Förderung gewählt haben, lassen Sie bitte das Feld leer
oder geben eine 0 ein. Bitte beachten Sie, dass 2005 der maximal geförderte Anlagebetrag 1.050 Euro ist.
2006 und 2007 sind das 1.575 Euro und ab 2008 2.100 Euro jährlich.