Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Finanzrechner. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

Seitenanfang

 

Ihr unabhängiger Altersvorsorge-Berater

 

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Finanzrechner. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Finanzrechner. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

Inhalt:

Tischrechner

Förderrechner Riester-Rente

 

Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.

Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet. Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig.
Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Eingaben.

Riesterrechner

Bitte füllen Sie folgende Felder aus!

Ihre Riesterangaben
Verheiratet und zusammen lebend?*
 
Ehepartner ebenfalls rentenversicherungspflichtig?*
 
 
 
 
 
 
 
Riesterangaben (für Ihren Ehepartner)
 
 
 
 
 
 

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 1/2008.

Es folgt eine Erläuterung der Eingabefelder. Es sind die gleichen Erläuterungen, die Sie auch im Formular direkt erhalten.

Erläuterungen zur Eingabe (Ihre Angaben):

  • Zahlenformat für Euro-Beträge:
    Bitte geben Sie Euro-Beträge im Format 12.345,67 oder 12345,67 an.
  • Verheiratet und zusammen lebend:
    Geben Sie bitte Ihren Familienstand an.
    Hintergrund: Nicht rentenversicherungspflichtige Ehegatten förderberechtigter Versicherter haben Anspruch auf einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ohne eigene Einlagen. Voraussetzung, sie schließen diesen auf den eigenen Namen ab und die Ehepartner leben nicht dauernd getrennt. Der Rister-Rechner ermittelt automatisch die Werte für diesen Vertrag.
  • Ehepartner ebenfalls rentenversicherungspflichtig:
    Bitte geben Sie an, ob Sie und Ihr Partner ebenfalls rentenversicherungspflichtig ist.
    Hintergrund: Wird die Frage bejaht, ist ebenfalls das "rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres Ihres Ehepartners" anzugeben. Wird hingegen die Frage verneint, dann ist der Ehepartner nicht originär sondern nur über den "Versicherten" als "nicht versicherter Ehegatte" förderberechtigt. Er/Sie kann einen Riester-Vertrag ohne eigene Einlagen, jedoch mit voller Riester-Förderung abschließen. Für den Versicherten und seinen Ehepartner werden jeweils separate Berechnungen erstellt. Bitte beachten Sie nach der Berechnung die Fußnoten.
  • Zahl der bis 2007 geborenen Riester-Kinder:
    Geben Sie bitte die Zahl der bis 2007 geborenen Kinder ein, für die Sie Kinderzulage bekommen können.
    Grundsätzlich werden die Zulagen an denjenigen Elternteil gezahlt, der Empfänger des Kindergeldes ist. Meist ist das die Mutter. Elternpaare können aber auch gemeinsam erklären, dass der andere Partner die Kinderzulagen auf seinem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben bekommen soll. Mehrere Kinderzulagen können auf die Partner verteilt werden. Die Kinderzulage kann nur einmal pro Kind gewährt werden. Für ab 2008 geboren Kinder gelten andere Zulagensätze (siehe unten).
  • Zahl der ab 2008 geborenen Riester-Kinder:
    Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, bekommen 300 Euro Zulage - sofern als Gesamtbetrag ab dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommen des Vorjahres gespart werden.
  • Bruttolohn im Vorjahr:
    Ihr rentenversicherungspflichtiges Jahres-Bruttoeinkommen im vorigen Jahr.
  • Berechnungs-Jahr:
    Geben Sie hier bitte das Jahr ein, für das Sie Ihre Förderquote ermitteln wollen.
    Das ist deshalb entscheidend, weil bis 2008 unterschiedliche Beträge notwendig sind, um die vollen Zulagen zu erhalten. 2005 sind das zwei Prozent, 2006 und 2007 drei Prozent und ab 2008 vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres.
  • Gewünschte Berechnung:
    Sie können der Berechnung den Eigenanteil, den Anlagebetrag oder den maximal geförderten Betrag (maximale Förderung) zugrunde legen. Wenn Sie wissen, welchen Betrag von Ihrem Einkommen Sie maximal jährlich für die zulagengeförderte Altersvorsorge einsetzen möchten, dann wählen Sie bitte den Eigenanteil. Die staatliche Zulage wird dann zu diesem Eigenanteil addiert. Die Summe aus staatlicher Zulage und Eigenanteil ergibt dann den Anlagebetrag. Wählen Sie bitte den Anlagebetrag, wenn Sie Ihre jährliche Sparleistung kennen. Der Anlagebetrag wird jährlich in Ihre Riester-Rente eingezahlt und führt dann zur Kapitalbildung.
    Der maximal staatlich geförderte Betrag ermittelt in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen den Eigenanteil, den Sie leisten müssen, um die maximale Riester-Zulage zu bekommen.
  • Anlagebetrag, Eigenanteil oder 0 für maximale Förderung:
    Geben Sie bitte den Betrag an. Wenn Sie maximale Förderung gewählt haben, lassen Sie bitte das Feld leer oder geben eine 0 ein. Bitte beachten Sie, dass 2005 der maximal geförderte Anlagebetrag 1.050 Euro ist. 2006 und 2007 sind das 1.575 Euro und ab 2008 2.100 Euro jährlich.

Erläuterungen zur Eingabe (Angaben für Ihren Ehepartner, falls er/sie rentenversicherungspflichtig ist):

  • Zahl der bis 2007 geborenen Riester-Kinder:
    Geben Sie bitte die Zahl der Kinder ein, für die Sie Kinderzulage bekommen können.
    Grundsätzlich werden die Zulagen an denjenigen Elternteil gezahlt, der Empfänger des Kindergeldes ist. Meist ist das die Mutter. Elternpaare können aber auch gemeinsam erklären, dass der andere Partner die Kinderzulagen auf seinem Altersvorsorgekonto gutgeschrieben bekommen soll. Mehrere Kinderzulagen können auf die Partner verteilt werden. Die Kinderzulage kann nur einmal pro Kind gewährt werden. Für ab 2008 geboren Kinder gelten andere Zulagensätze (siehe unten).
  • Zahl der ab 2008 geborenen Riester-Kinder:
    Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, bekommen 300 Euro Zulage - sofern als Gesamtbetrag ab dem Jahr 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommen des Vorjahres gespart werden.
  • Bruttolohn im Vorjahr:
    Rentenversicherungspflichtiges Jahres-Bruttoeinkommen Ihres Ehepartners im vorigen Jahr. Diese Eingabe ist notwendig, wenn Sie angegeben haben, dass Ihr Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist.
  • Gewünschte Berechnung:
    Es wird mit der gleichen Berechnungsgrundlage wie oben gerechnet. Je nach Auswahl sind das Eigenanteil, Anlagebetrag oder maximale Förderung.
  • Anlagebetrag, Eigenanteil oder 0 für maximale Förderung:
    Geben Sie bitte den Betrag an. Wenn Sie maximale Förderung gewählt haben, lassen Sie bitte das Feld leer oder geben eine 0 ein. Bitte beachten Sie, dass 2005 der maximal geförderte Anlagebetrag 1.050 Euro ist. 2006 und 2007 sind das 1.575 Euro und ab 2008 2.100 Euro jährlich.
 

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Finanzrechner. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

Themenhinweise:

Aktuelles Topthema

Arbeitslos vorsorgen

Mann schaut auf Computer-Monitor.

Was tun mit Riester und Co., wenn der Job weg ist.
Beitrag lesen

Weitere Top-Themen

Riestern für Schüler

Jobben und Zulagen kassieren.
Beitrag lesen

Versorgungsausgleich

So teilt das Familiengericht bei einer Scheidung.
Beitrag lesen

Versicherungsmakler

Was Makler froh macht und Kunden nützt.
Beitrag lesen

Video

Viele Euroscheine.

Die Rentenformel

Vier Faktoren - ein Ergebnis.
Zum Video

 

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zur Unternavigation der Rubrik Finanzrechner. | Zum Inhaltsverzeichnis und der Hilfe. | Zum Beginn dieser Seite. |

/* /* ]]> */