Rente 67-Rechner
Der Bundestag hat am das Gesetz zur "Rente mit 67" beschlossen.
Berechnen Sie selbst, ab wann Sie nach der neuen Regelung in Rente gehen können.
Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.
Diese Angaben sind für die Berechnung mindestens notwendig.
Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Eingaben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 9/2007.
Es folgt eine Erläuterung der Eingabefelder. Es sind die
gleichen Erläuterungen, die Sie auch im Formular direkt erhalten.
Erläuterungen zur Eingabe:
- Zahlenformat für Datums-Angaben:
Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum im Datumsformat tt.mm.jjjj an, z. B. 30.1.1959 oder 30.01.1959.
- Ihr Geburtsdatum:
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum an.
Darauf müssen Sie besonders achten:
- Dieser Rechner berücksichtigt nur die übliche Regelaltersrente und die neue Rente für besonders langjährig Versicherte. Um sie zu erhalten, müssen versicherte eine Wartezeit von 5 Jahren vorweisen.
- Ausnahme: Wer vor dem ersten Januar 1955 geboren ist und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart hat oder wer Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, ist von der Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen.
Weiterführende Informationen:
Interne Verlinkungen: