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Die Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge.
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine Leibrentenversicherung mit Steuervorteil. Bedingungen: ab 60 Jahren auszahlbar, keine Kapitalauszahlung, nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar, eine zusätzliche Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung ist möglich.
Steuerlich absetzbar sind im Jahr 2008 66 Prozent der gesamten Altersvorsorgeaufwendungen zur Rürup-Rente und gegebenenfalls zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken bis maximal 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro).
Der steuerfreie Beitragsanteil steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte. Die Auszahlung der Rürup-Rente ist komplett steuerpflichtig. Besonders geeignet erscheint die Rürup-Rente für Selbstständige, die keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
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Autor: Michael Krause
Zuletzt aktualisiert am 16.01.2008