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Frau in der Natur

Berücksichtigungszeit: Lückenfüller fürs Rentenkonto

Beitragsfreie Versicherungszeit ergänzt andere Zeiten für die Rente und ermöglicht so den vorzeitigen Ruhestand.

 

Bad Homburg (sth/drv). Kaum einer kennt sie, doch in unzähligen Versicherungsverläufen wirken sie sich positiv auf die Rente aus: die Berücksichtigungszeiten. Mit ihnen können Ansprüche auf eine Rente begründet und die Bewertung beitragsfreier Zeiten in der Rentenberechnung günstig beeinflusst werden. Ihr besonderer Vortell: Sie ergänzen vorhandene Beitragszeiten und helfen dabei, die für eine Rente ab 63 ("Altersrente für langjährig Versicherte") notwendige Versicherungszeit von 35 Jahren zu erfüllen.

Berücksichtigungszeiten gibt es heute nur noch wegen Kindererziehung. Als Berücksichtigungszeit zählt dabei die Zeit der Erziehung eines Kindes von der Geburt bis zur Vollendung von dessen 10. Lebensjahr. Für die Rente angerechnet wird aber nur die Zeit, die über die Kindererziehungszeit (die ersten drei Lebensjahre eines Kindes) hinausgeht - also vom 4. bis zum 10. Lebensjahr. Die Berücksichtigungszeit kommt damit in erster Linie Frauen zugute, die wegen Kindererziehung nur eingeschränkt erwerbstätig sein können. Für die Zeit vor Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung - vom 1. Januar 1992 bis 31. März 1995 - können auch Berücksichtigungszeiten wegen Pflege in Frage kommen.

Zeit bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes zählt mit

Erzieht der Elternteil, dem die Kindererziehungszeit gutgeschrieben wird, innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums noch ein oder mehrere weitere Kinder, endet der Gesamtzeitraum der Berücksichtigungszeit mit dem vollendeten 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes. Gemeinsam erziehende Eltern können durch die Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung die Kindererziehungs- und die Berücksichtigungszeiten untereinander aufteilen.

Hat der Elternteil, der die Kinder in erster Linie erzieht - in der Regel die Mutter - 25 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt, so werden für Zeiten ab 1992, in denen mindestens zwei Kinder erzogen wurden, so genannte Entgeltpunkte gutgeschrieben. Aus der Summe der Entgeltpunkte im Versicherungsverlauf wird die spätere Rente berechnet.

Weitere Informationen zu den Berücksichtigungszeiten und eine kostenlose Broschüre gibt es bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, über das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 4800 oder per E-Mail unter info@deutsche-rentenversicherung.de.

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