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Übersicht der Rubrik "Vermögensbildung"

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Kapitalanlagen: Das Geld arbeiten lassen

Geld arbeitet natürlich nicht wirklich - aber es verzinst sich. Vorausgesetzt die Wirtschaft wächst und man hat sich für die richtige Geldanlage entschieden.

 

Mehr als drei Billionen Euro liegen bei deutschen Sparern auf der hohen Kante. Über 150 Milliarden Euro davon schmoren auf Sparkonten mit Niedrigzinsen. Da Geld durch die Inflation entwertet wird, sorgen Sparkonten teilweise nicht mal mehr für den Erhalt der Kaufkraft. Höhere Zinsen versprechen dagegen festverzinsliche Wertpapiere und Sparpläne.
Aktien und Investmentfonds keine festen Zinsen ab, sondern bringen eine Dividende, falls das Unternehmen Gewinne macht. Darüber hinaus sind sie Kursschwankungen ausgesetzt.

Vier Gebote für die Anlagestrategie

  • 1. Du sollst die Sicherheit der gewählten Anlageform prüfen.
  • 2. Beachte die Rentabilität. Der Gewinn oder Ertrag kann aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen bestehen. Wichtig dabei ist, sich den Effektivzins, auch Rendite genannt, der Anlage genau zu ermitteln.
  • 3. Behalte Reserven. Neben Sicherheit und Rentabilität der Kapitalanlage spielt auch deren Liquidität, also die Verfügbarkeit, eine Rolle. Die Anlagedauer muss sorgfältig geplant werden, damit man nicht durch unerwartete Schicksalsschläge wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit in Schwierigkeiten geraten kann.
  • 4. Denke an die Steuern. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer, die in bestimmten Fällen in Form der Kapitalertragsteuer erhoben wird.

Die Kapitalanlage und das Finanzamt

Seit 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden von Aktiengesellschaften pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt. Diese Abgabe sollen die Geldinstitute direkt an das Finanzamt abführen. Der Steuerzahler muss die Erträge dann nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben.

In der Realität werden mehr als 25 Prozent abgezogen, weil auch noch der Solidarbeitrag erhoben wird (5,5 Prozent auf die 25 Prozent). Das erhöht die Abgeltungsteuer auf 26,36 Prozent. Wer auch noch kirchensteuerpflichtig ist - je nach Bundesland noch einmal acht oder neun Prozent der Einkommensteuer - landet bei einer Gesamtbesteuerung von rund 28 Prozent. Daher sollte man sich nicht wundern, wenn Geldinstitut oder Depotverwalter demnächst nach der Religionszugehörigkeit fragen.

Für Menschen, deren persönlicher Steuersatz höher als die genannten 26,4 bis 28 Prozent liegt, bringt die Abgeltung sogar einen Vorteil. Derzeit müssen sie ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung angeben. Sie werden dann - je nach persönlichem Steuersatz besteuert, und der liegt unter Umständen bei 35, 40 oder gar dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Diese Einkommensgruppen sparen, wenn die Finanzgewinne künftig mit "25-plus" beim Fiskus abgegolten sind.

Freistellungsauftrag gestellt?

Damit Ihnen Ihr Geldinstitut überhaupt die Abgeltungsteuer abzieht, müssen Ihre Erträge aus Kapitalanlagen erst einmal über den Freistellungsaufträgen liegen, die Sie Ihrer Bank oder dem Verwalter eines Investmentfonds eingereicht haben. Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie es schleunigst tun: So lange die Zinsen Ihrer Geldanlage den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare nicht übersteigt, sind sie steuerfrei!

Nicht betroffen

Die Abgeltungsteuer wird nicht erhoben bei den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester-Verträgen, Basisrenten (Rürup-Rente) und der betrieblichen Altersversorgung. Auch private Rentenversicherungen, Erträge aus Immobilien oder der Verkauf des Eigenheims sowie Kapitallebensversicherungen und geschlossene Fonds (langjährige, nicht vorzeitig kündbare Unternehmensbeteiligungen) sind nicht betroffen. Für sie gelten die gleichen Steuerregeln wie bisher.

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