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Mehr als drei Billionen Euro liegen bei deutschen Sparern auf der hohen Kante. Über 150 Milliarden Euro davon schmoren auf Sparkonten mit Niedrigzinsen. Da Geld durch die Inflation entwertet wird, sorgen Sparkonten teilweise nicht mal mehr für den Erhalt der Kaufkraft. Höhere Zinsen versprechen dagegen festverzinsliche Wertpapiere und Sparpläne.
Aktien und Investmentfonds keine festen Zinsen ab, sondern bringen eine Dividende, falls das Unternehmen Gewinne macht. Darüber hinaus sind sie Kursschwankungen ausgesetzt.
Seit 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden von Aktiengesellschaften pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt. Diese Abgabe sollen die Geldinstitute direkt an das Finanzamt abführen. Der Steuerzahler muss die Erträge dann nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben.
In der Realität werden mehr als 25 Prozent abgezogen, weil auch noch der Solidarbeitrag erhoben wird (5,5 Prozent auf die 25 Prozent). Das erhöht die Abgeltungsteuer auf 26,36 Prozent. Wer auch noch kirchensteuerpflichtig ist - je nach Bundesland noch einmal acht oder neun Prozent der Einkommensteuer - landet bei einer Gesamtbesteuerung von rund 28 Prozent. Daher sollte man sich nicht wundern, wenn Geldinstitut oder Depotverwalter demnächst nach der Religionszugehörigkeit fragen.
Für Menschen, deren persönlicher Steuersatz höher als die genannten 26,4 bis 28 Prozent liegt, bringt die Abgeltung sogar einen Vorteil. Derzeit müssen sie ihre Kapitalerträge in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung angeben. Sie werden dann - je nach persönlichem Steuersatz besteuert, und der liegt unter Umständen bei 35, 40 oder gar dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Diese Einkommensgruppen sparen, wenn die Finanzgewinne künftig mit "25-plus" beim Fiskus abgegolten sind.
Damit Ihnen Ihr Geldinstitut überhaupt die Abgeltungsteuer abzieht, müssen Ihre Erträge aus Kapitalanlagen erst einmal über den Freistellungsaufträgen liegen, die Sie Ihrer Bank oder dem Verwalter eines Investmentfonds eingereicht haben. Wenn noch nicht geschehen, sollten Sie es schleunigst tun: So lange die Zinsen Ihrer Geldanlage den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare nicht übersteigt, sind sie steuerfrei!
Die Abgeltungsteuer wird nicht erhoben bei den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester-Verträgen, Basisrenten (Rürup-Rente) und der betrieblichen Altersversorgung. Auch private Rentenversicherungen, Erträge aus Immobilien oder der Verkauf des Eigenheims sowie Kapitallebensversicherungen und geschlossene Fonds (langjährige, nicht vorzeitig kündbare Unternehmensbeteiligungen) sind nicht betroffen. Für sie gelten die gleichen Steuerregeln wie bisher.
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Autor: Michael Krause/Peter Seipel
Zuletzt aktualisiert am 05.03.2010