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Personen im Gespräch

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Versicherungen decken die finanziellen Folgen von Unfällen, Krankheiten oder Tod. Renten- oder Kapitalversicherungen zahlen aber auch im Erlebensfall. Worauf man beim Abschluss achten sollte.

 

Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sind immer noch die am meisten verbreiteste Form der privaten Altersvorsorge. Allerdings sind Beiträge für Kapitalpolicen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, nicht mehr steuerlich absetzbar. Für die Auszahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren: Die Erträge (Auszahlungen minus Einzahlungen) müssen zur Hälfte versteuert werden, bei Auszahlung vor dem 60. Geburtstag sogar komplett

Außerdem ist zu bedenken: Auch die Versicherungsbranche hängt vom Aktienmarkt ab. Für heute abgeschlossene Verträge sind die früher in Aussicht gestellten Gesamtrenditen von sechs oder sieben Prozent in weite Ferne gerückt. Derzeit sind eher vier Prozent Gesamtverzinsung auf den Sparanteil realistisch. Der garantierte Zins liegt seit Anfang 2007 bei nur noch 2,25 Prozent.

Vor dem Abschluss einer Versicherungspolice sollten die Interessenten unter anderem einen Blick in den Geschäftsbericht der Versicherungsgesellschaft werfen. Die Gewinnreserven können ein Zeichen dafür sein, dass das Unternehmen seine Zinszusagen auch in schlechten Börsenzeiten halten kann. Denn mit zurückgestellten Gewinnen können Versicherer mögliche Kursrückschläge ausgleichen. Das gleiche gilt für die Bewertungsreserven. Sie stellen das Gewinnpolster des Unternehmens dar, mit dem es die niedrigen Renditen im aktuellen Zinstief subventionieren und Kursverluste ausgleichen kann.

Welche Versicherung wofür?

Eine Risikolebensversicherung sichert die Angehörigen, wenn der Hauptverdiener einer Familie stirbt. Sie ist wichtig für Familien, zum Beispiel wenn ein Haus abbezahlt werden muss.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich insbesondere für diejenigen, die seit 1961 geboren wurden. Vor dem Abschluss sollten Sie prüfen, ob möglicherweise bei einer bereits bestehenden betrieblichen oder privaten Versicherung die Berufsunfähig mitversichert ist. Außerdem sollte nach dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, damit Sie für Ihr Recht streiten können, falls sich der Versicherer im Falle eines Falles vor seinen Pflichten zu drücken versucht.

Eine Unfallversicherung ist vor allem für Kinder bedenkenswert, die sich bei Sport und Spiel verletzen können, ebenso für nicht berufstätige Ehepartner, die im Haushalt oft höheren Gefahren unterworfen sind als gemeinhin vermutet wird. Alle anderen sind über die gesetzliche Unfallversicherung weitgehend abgesichert.

Alternativ zur Kinderunfallversicherung kann man auch über eine Kinderinvaliditätsversicherung nachdenken. Die zahlt nicht nur bei Unfällen, sondern kommt auch für die möglichen Folgen schwerer Krankheiten auf.

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