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Bad Homburg (sth). Die Deutsche Rentenversicherung verstärkt ihren Einsatz für einen besseren Schutz von Erwerbsgeminderten. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "RVaktuell" fordert der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische (Foto), für alle gesetzlich Rentenversicherten eine betriebliche und private Zusatzvorsorge-Möglichkeit "zu vertretbaren Konditionen". Da das schrittweise sinkende Rentenniveau auch Erwerbsgeminderte treffe, müsse das Drei-Säulen-Modell für die Alterssicherung (gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge) künftig auch für den Schutz gegen Erwerbsminderung gelten, schreibt Rische. Anderenfalls drohe vielen Beschäftigten und Selbstständigen künftig nicht erst im Alter, sondern auch schon bei eintretender Erwerbsminderung Armut. Bisher haben vor allem Arbeitnehmer in körperlich stark belastenden Berufen kaum eine Möglichkeit, sich zu bezahlbaren Preisen privat gegen das Erwerbsminderungsrisiko abzusichern.
Um die bisher bei vielen Beschäftigten fehlende Zusatzvorsorge gegen Erwerbsminderung anzukurbeln, regt Rische eine "ergänzende staatliche Förderung ähnlich der Riester-Förderung" an. Alternativ kann sich der Chef des größten deutschen Rentenversicherers vorstellen, die staatliche Förderung künftig an die Bedingung zu knüpfen, dass in Riester-Verträgen Alter und Erwerbsminderungsrisiko gleichermaßen abgesichert werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Erwerbsminderung in allen drei Säulen gleich definiert werde, so Rische. Derzeit gelten für die Zahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und einer privaten Berufsunfähigkeitsrente in der Regel unterschiedliche Voraussetzungen.
Darüber hinaus spricht sich Rische für eine Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung um zwei Jahre aus. Durch diese beitragsfreie Versicherungszeit werden Erwerbsgeminderte und die Hinterbliebenen von früh verstorbenen Versicherten so gestellt, als wenn bis zum 60. Lebensjahr Rentenbeiträge gezahlt worden wären. Dadurch bekommen erwerbsgeminderte Arbeitnehmer sowie Hinterbliebene eine teilweise deutlich höhere Rente, als sie aufgrund der gezahlten Beiträge eigentlich erwarten können. Aufgrund einer Lücke im Gesetz zur "Rente mit 67" ist bisher jedoch nicht vorgesehen, dass im Zuge der ab 2012 geplanten Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre auch die Zurechnungszeit in gleichem Maße verlängert wird.
Einen weiteren Weg zur besseren Absicherung gegen das Risiko von Erwerbsminderung sieht Rische darin, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zahlen können sollten, um damit die bei Erwerbsminderungsrenten anfallenden Abschläge von bis zu 10,8 Prozent aufzufangen. Diese Möglichkeit gibt es schon jetzt, um Abschläge bei vorzeitigem Beginn der Altersrente auszugleichen - nicht aber für Erwerbsminderungsrenten. Keinen Anlass sieht Rische dafür, die von den Gewerkschaften und Sozialverbänden für verfassungswidrig gehaltenen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten in Frage zu stellen. Diese Abschläge seien nach zwei gleichlautenden Entscheidungen des Bundessozialgerichts "verfassungsgemäß", so der Chef der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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Autor: Stefan Thissen
Zuletzt aktualisiert am 09.02.2010