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Neue Regeln ab Februar 2006

Wer ab Februar nächsten Jahres das reguläre Arbeitslosengeld beantragt und dann unter 55 Jahre alt ist, kann diese Leistung nur noch maximal ein Jahr lang beziehen. Lediglich Arbeitnehmer, die 55 oder älter sind, erhalten die Versicherungsleistung dann noch länger und zwar höchstens bis zu 18 Monate, sofern sie die notwendigen Vorversicherungszeiten erfüllen. Dafür müssen sie allerdings innerhalb der letzten drei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ununterbrochen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Krankheitszeiten mit Krankengeldbezug werden dabei mitgezählt.

So viele Monate gibt es höchstens Arbeitslosengeld (I)
Alter bei Antragstellung Dauer des Arbeitslosen-
geld-
anspruchs
(Gültig bis 31. Januar 2006)
Erforderliche Versiche-
rungs-
zeit*
(Gültig bis 31. Januar 2006)
Dauer des Arbeitslosen-
geld-
anspruchs
(Gültig ab 1. Februar 2006)
Erforderliche Versiche-
rungs-
zeit **
(Gültig ab 1. Februar 2006)
unter 45 Jahre 12 Monate 24 Monate 12 Monate 24 Monate
45 bis 46 Jahre 18 Monate 36 Monate 12 Monate 24 Monate
47 bis 51 Jahre 22 Monate 44 Monate 12 Monate 24 Monate
52 bis 54 Jahre 26 Monate 52 Monate 12 Monate 24 Monate
55 bis 56 Jahre 26 Monate 52 Monate 18 Monate 36 Monate
ab 57 Jahre 32 Monate 64 Monate 18 Monate 36 Monate

* Innerhalb der letzten sieben Jahre, ein Jahr muss dabei innerhalb der letzten drei Jahre nachgewiesen werden.
** Innerhalb der letzten drei Jahre, ein Jahr muss dabei innerhalb der letzten zwei Jahre nachgewiesen werden.

Für diejenigen, die derzeit bereits arbeitslos sind, verändert sich nichts. Die einmal bewilligte Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bleibt erhalten. Darüber hinaus gelten auch für diejenigen, die vor dem 1. Februar 2006 arbeitslos werden, noch die alten, günstigeren Regelungen. Dafür kommt es aber darauf an, dass sie arbeitslos sind, sich rechtzeitig arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beantragen und die Anspruchsvoraussetzungen für die Versicherungsleistung, insbesondere die Vorversicherungszeiten, erfüllen. Alle diese Voraussetzungen müssen im Januar 2006 erfüllt sein.

Beispiel 1: Das Beschäftigungsverhältnis endet zum 28. Januar 2006 und Arbeitslosengeld wird am 30. oder spätestens am 31. Januar beantragt. In diesem Fall gilt das alte Recht.

Beispiel 2: Wer zum 31. Januar 2006 gekündigt wird, dem hilft es nichts, wenn er noch an diesem Tag Arbeitslosengeld beantragt. Da er erst am 1. Februar arbeitslos ist, besteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst frühestens ab dem 1. Februar 2006. Daher gilt für ihn dann das neue, ungünstigere Recht.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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