Ihr unabhängiger Altersvorsorge-Berater
Arbeitslos 2006
(Januar 2006)
Zum 1. Februar 2006 werden die Ansprüche von Arbeitnehmern auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld zusammengestrichen. Statt für höchstens 32 Monate zahlt die Arbeitslosenversicherung nach neuem Recht maximal nur noch für 18 Monate.
Neue Regeln ab Februar 2006
Für diejenigen, die noch im Januar 2006 Arbeitslosengeld beanspruchen können und es auch beantragen, gelten noch die alten Regelungen. Das gilt auch dann, wenn die Betroffenen eine Arbeit finden und den neuen Job später nochmals verlieren sollten.
Auch bei erneuter Arbeitslosigkeit: alter Anspruch bleibt bestehen
Pech haben allerdings diejenigen Älteren, die im kommenden Jahr nach dem Stichtag 31. Januar 2006 ihren Job verlieren. Was können Gekündigte tun, um sich noch den längeren Anspruch zu sichern, auf den sie jahrelang vertrauen konnten? Die für die Betroffenen sinnvollste Lösung wird auch von vielen Arbeitgeberverbänden empfohlen: Eine vorzeitige Freistellung, noch rechtzeitig im Januar 2006. Arbeitnehmer sollten möglichst keine Freistellungsvereinbarung unterzeichnen, sondern sich vom Arbeitgeber einseitig freistellen lassen.
Altes Recht gilt bei rechtzeitiger Freistellung
Grundsätzlich können Arbeitgeber von den Arbeitsagenturen zur Kasse gebeten werden, wenn diese ältere Arbeitnehmer entlassen, die ab Erreichen des 57. Lebensjahrs Arbeitslosengeld beziehen. Das ist jedoch nur selten möglich.
Tipp für Arbeitgeber: Wann droht Erstattungspflicht?
Gekündigte, deren Arbeitgeber vor einer vorzeitigen Freistellung zurückschreckt, können sich einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld sichern, etwa indem sie ihren Arbeitsplatz vorzeitig, spätestens zum 30. Januar 2006 aufgeben. Das ist möglich, allerdings muss man dabei mit einer Sperrzeit rechnen.
Vorzeitige Aufgabe des gekündigten Arbeitsplatzes kann Vorteile bringen
Wer die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld bezieht, ist über die Arbeitsagentur krankenversichert. Was ist aber mit dem Krankenversicherungsschutz, wenn wegen einer Sperre kein Arbeitslosengeld gezahlt wird?
Trotz Sperrzeit meist krankenversichert
Es gibt noch eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen, die ältere Arbeitslose betreffen. So beschloss die große Koalition die so genannte Entgeltsicherung für Ältere und den Bonus, den Arbeitgeber erhalten, die Ältere einstellen, nochmals um zwei Jahre bis Ende 2007 zu verlängern.
Jobaufnahme: Spezialregelungen für Ältere gelten weiter
Um zwei Jahre verlängert bis Ende 2007 wurde auch die so genannte 58er-Regelung. Danach brauchen sich Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind, der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
58er-Regelung bis Ende 2007 verlängert
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Copyright: wdv OHG
Autor: Rolf Winkel
Zuletzt aktualisiert am 23.12.2005