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Übersicht dieses Themas:

Familie mit Kindern

Titel des Themas: Neue Familie, neue Versicherungen
(Juli 2006 /2)

Ende der Übersicht.

Wer profitiert von der Versicherung?

Mit einem Scheidungsurteil können sich Versicherungen ändern. Die Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Hessen, Brigitte Mayer, sagt im Interview, worauf man ein besonderes Augenmerk haben muss.

 

ihre-vorsorge: Was ist die häufigste Änderung durch eine Scheidung?
Brigitte Mayer: Vor allem, dass die bisherige Familie aus der Familienversicherung heraus fällt. In den meisten Verträgen bleibt nur noch der Versicherungsnehmer, also die versicherte Person, abgesichert. Der klassische Fall ist die Haftpflicht, da hat man üblicherweise Familienverträge. Wenn die auf den Ehemann läuft, und Frau und Kinder gehen eigene Wege, dann sind Frau und Kinder nicht mehr versichert. Bleiben die Kinder jedoch beim Vater, sind sie weiter versichert. Hier gilt: Der Lebensmittelpunkt der Kinder muss beim Versicherungsnehmer sein.

Was bleibt denen, die herausfallen?
Dann macht man einen neuen Vertrag. Jeder muss sich darum kümmern, seine Verträge wieder in Ordnung zu bringen. Der eine muss seinen eventuell nur verändern, die andere muss neu abschließen.

Ist es bei Verträgen üblich, dass es nur einen Versicherungsnehmer gibt?
Man könnte sie auch auf beide abschließen, aber in der Realität sehe ich das in der Beratung sehr selten. Es scheint nicht normal zu sein, dass die Verträge auf Herr und Frau Müller laufen. Bei Scheidungen muss man also stets in die Verträge reinschauen: Wer hat überhaupt welche, auf wen laufen sie und wer ist in anderen Verträgen benannt.

Was kann passieren, wenn man das vernachlässigt?
Man verlässt sich unter Umständen auf Versicherungsschutz der tatsächlich gar nicht besteht, da dieser Schutz jetzt beim geschiedenen Partner verblieben ist. Die dramatischsten Situationen nach einer Scheidung entstehen, wenn in einer Lebensversicherung noch die frühere Ehefrau als Bezugsberechtigte eingetragen ist. In diesen Kapitallebens- oder -Rentenversicherungen gibt es immer einen Bezugsberechtigten. Da kann alles mögliche drin stehen: Ist es 'der in gültiger Ehe lebende Partner', hat man bei einer Scheidung kein Problem. Denn bei einer Wiederheirat ist es die neue Ehefrau oder der neue Ehemann. Häufig steht da aber ein Name, zum Beispiel die Exfrau. Dann bekommt die auch das Geld im Todesfall. Ob da mittlerweile eine andere Ehe existiert mit einem anderen Partner, das interessiert hier niemanden. Bei Scheidungen wird das unter Umständen dramatisch, wenn die Exfrau berechtigten Anspruch auf die Lebensversicherungssumme hat, und die neue Frau, die eventuell mit kleinen Kindern zurückbleibt, leer ausgeht.

Das lässt sich unbürokratisch ändern?
Das kann man ändern, dafür genügt ein Brief an die Versicherung. Und wenn ich mich 14 Tage später anders entscheide, schicke ich den nächsten Brief hinterher - so einfach geht das. Man muss es nur tun.

Wichtig ist also der Überblick?
Ja, man muss immer mal die Verträge ansehen und prüfen. Versicherungen sind nichts für die Schublade. Man muss immer wieder klären, was sich verändert hat. Und selbst wenn die Konstellation noch stimmt, kann man sich fragen, ob nicht eine andere Versicherung vergleichbare oder bessere Leistungen zu günstigeren Bedingungen anbietet. Wichtig ist auch, dass man alle Versicherungen in einen kleinen Aktenordner legt. Wenn eine Familie mehr benötigt für ihre Versicherungen, hat sie zu viele. Dieser Ordner gehört alle paar Jahre durchgesehen. Alte Hausratsversicherungen mit Summen von 10.000 Mark oder eine Unfallversicherung mit 25.000 Mark braucht niemand.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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