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Neue Familie, neue Versicherungen
(Juli 2006 /2)
Wer nach einer Scheidung in einer neuen Beziehung lebt und neue Versicherungen abschließt, sollte genau hinschauen: Was ist wirklich nötig und wer ist unter welchen Bedingungen abgesichert? Denn in einer modernen Patchworkfamilie mit Kindern aus mehreren Beziehungen kann die Übersicht leicht verloren gehen.
In der gesetzlichen Rente gelten nach einer Scheidung klare Regeln: Die Versorgungsansprüche aus der gemeinsam verbrachten Zeit werden aufgeteilt. Damit nicht ein Partner, der sich zum Beispiel um die Kinder gekümmert hat, plötzlich vor dem Nichts steht.
Versorgungsausgleich bei der Rente
Schon mit einem Scheidungsurteil können sich jedoch die privaten Versicherungen ändern. Die bisherige Familie fällt aus der Familienversicherung heraus, versichert ist nur noch der im Vertrag genannte Versicherungsnehmer. In unserem Versicherungscheck erfahren Sie, worauf man bei den wichtigsten Versicherungen achten muss, wenn sich die Wege bisheriger Partner trennen.
Versicherungs-Check bei Scheidung
Neben solchen Formalien steht in einer neuen Lebensgemeinschaft zunächst im Vordergrund, die Familie in einem Schadenfall oder bei Krankheit vor dem Ruin abzusichern. Dafür sind Haftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung die Policen der ersten Wahl.
Die Familie sichern
In der Regel lässt sich nach einer Trennung der Versicherungsschutz schnell wieder herstellen, indem man eine neue Police abschließt oder einen neuen Bezugsberechtigten für einen Lebensversicherungsvertrag benennt. Wird das jedoch versäumt, kann es zu dramatischen Situationen kommen, wenn der frühere Ehepartner die Versicherungssumme erhält. Ohne schriftliche Änderung geht der neue Partner leer aus.
Wer profitiert von der Versicherung?
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
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Autor: Peter Seipel
Zuletzt aktualisiert am 07.08.2006