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Rürup-Rente im Aufwind
(Oktober 2007)
Selbstständige, Angestellte, Beamte: Für wen die Rürup-Rente am meisten bringt.
Trotz der Zuwachszahlen der jüngsten Zeit bewegt sich die Rürup-Rente verglichen mit der Riester-Rente auf relativ niedrigem Niveau: Es gibt etwa 350.000 Rürup-, aber mehr als acht Millionen Riester-Verträge. Der Grund: Erfinder Professor Bert Rürup hat die versicherungsintern "Basis-Rente" genannten Rürup-Rente für eine engere Zielgruppe konzipiert. Im Vordergrund stehen Selbstständige, die noch nicht durch gesetzliche Rente oder als Beitragszahler in einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert sind. Sie sollten steuerfrei für ihr Alter vorsorgen können.
Hintergrund: Viele Selbstständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. In diesem Fall können sie den Förderrahmen der Basis-Rente komplett für ihre private Vorsorge nutzen. Dass diese Möglichkeit zunächst nur zögernd angenommen worden war, dürfte in einem gesetzlichen Fehler liegen, der im November 2006 ausgebügelt wurde. Seitdem können die Beiträge zur Rürup-Rente vom ersten Euro an von der Steuer abgesetzt werden - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2006. Vorher konnten selbstständige Rürup-Sparer deutlich weniger absetzen, weil schon ihre Ausgaben für private Kranken-, Risikolebens- und Haftpflichtversicherung den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung minderten. Das traf vor allem Selbstständige mit geringeren Einkommen.
Beispiel: Nach der neuen Regelung zahlt ein alleinstehender Selbstständiger den jährlichen Höchstbeitrag von 20.000 Euro in seine Rürup-Rente. Wenn er sonst keine Rentenbeiträge in die gesetzliche Rente oder eine berufsständische Versorgung zahlt, kann er davon in diesem Jahr die vollen 64 Prozent von der Steuer absetzen (= 12.800 Euro). Im nächsten Jahr könnte er 66 Prozent absetzen (= 13.200 Euro).
Der Mindestbeitrag für eine Rürup-Rente ist übrigens je nach Anbieter unterschiedlich geregelt. Das können zum Beispiel 10 Euro pro Zahlungsperiode oder 3.000 Euro für einen Einmalbeitrag sein.
Insbesondere Selbstständige sollten keinen Vertrag mit festen, "dynamischen", Beitragssteigerungen abschließen. Besser ist ein Tarif, in den man neben den regelmäßigen Beiträgen weitere jährliche Extrazahlungen investieren kann, wenn es das Einkommen erlaubt. So kann man flexibel ansparen. Denn viele Selbstständige wissen erst am Ende des Geschäftsjahres, wie viel Geld sie für die Vorsorge wirklich zurücklegen können.
Wer als Arbeitnehmer in eine Rürup-Rente investiert, muss die Beiträge zur gesetzlichen Rente von der möglichen Steuerersparnis abziehen. Je nach Einkommen verbleiben danach nur noch bis zu 4.800 Euro, die absetzbar sind. Für Beamte wird der Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, der bei dem jeweiligen Gehalt des Beamten zu zahlen wäre - und zwar sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil. Auf dieser Grundlage ergibt sich auch für Staatsdiener eine ähnliche Rechnung wie im folgenden Beispiel:
Ein 25-jähriger alleinstehender Angestellter hat ein Bruttoarbeitseinkommen von 30.000 Euro. Er will 2.000 Euro in die Basisrente einzahlen. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er Beiträge in Höhe von 19,9 Prozent seines Bruttoeinkommens ein, also 5.970 Euro. Davon können im Jahr 2007 zunächst 64 Prozent geltend gemacht werden.
1. Sonderausgabenabzug gesetzliche Rentenversicherung:
5.970 Euro x 64% = 3.821 Euro
abzügl. Arbeitgeberanteil -2.985 Euro
abzugsfähig = 836 Euro
2. Sonderausgabenabzug Basisrente:
2.000 Euro x 64% = 1.280 Euro
abzugsfähig insgesamt = 836+ 1.280 = 2.116 Euro
(Quelle: Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, GDV)
Für die meisten Arbeitnehmer ist ein Riester-Vertrag erste Wahl. Weil dort aber im Jahr 2007 nur Beiträge bis 1.575 Euro (ab 2008: 2 100 Euro) gefördert werden, lohnt sich ein Rürup-Vertrag für besser Verdienende als Ergänzung.
Bei der Sofortrente zahlt der Kunde einen hohen Einmalbeitrag, aus dem sofort eine lebenslange Rente fließt. Die steuerliche Förderung hilft, die aktuelle Steuerbelastung zu senken. Da der Besteuerungsanteil der Sofortrente dauerhaft niedriger ist als der abzugsfähige Prozentsatz der eingezahlten Beiträge, ist die Sofortrente doppelt lukrativ. Die Basisrente ist daher besonders interessant für über 60-Jährige. Rentner können einmalig einen größeren Betrag in eine Rürup-Versicherung einbezahlen und für 2007 zu 64 Prozent steuerlich geltend machen. Gleich im nächsten Jahr (=2008) können sie sich dann ihre Rürup-Rente auszahlen lassen und müssen sie nur mit 56 Prozent versteuern.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
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Autor: Peter Seipel
Zuletzt aktualisiert am 08.10.2007