Ihr unabhängiger Altersvorsorge-Berater
Steuern und Rente
(März 2007)
Bis Ende 2005 galt für Rentner noch die günstige Ertragsanteilsbesteuerung. Die gibt es immer noch - aber nicht mehr für alle Einkünfte im Alter. Die "großen Brocken" werden jetzt nach einem Besteuerungsanteil versteuert.
Das Prinzip der noch jungen nachgelagerten Besteuerung wird künftig immer mehr Rentner treffen, weil der Besteuerungsanteil für die Neu-Rentner steigt. Da der Umbau sich aber nur allmählich vollzieht, müssen Durchschnitts-Rentner für 2006 und 2007 noch keine Steuern zahlen. Der Besteuerungsanteil für Rentner, die 2006 in Rente gegangen sind, beträgt 52 Prozent. Das heißt, sie müssen 52 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Der Prozentsatz steigt bis 2040 auf 100 Prozent. Für 2007 müssen Neu-Rentner mit einem Besteuerungsanteil von 54 Prozent rechnen.
Ledige Senioren, die 2006 in Rente gingen, müssen erst Steuern zahlen, wenn ihre monatliche Bruttorente 1.525 Euro übersteigt und sie außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte erzielen (für Ehepaare gilt der doppelte Betrag). 2007 sinkt der Betrag für Neu-Rentner durch die Erhöhung des Besteuerungsanteils auf 1.470 Euro (Verheiratete: 2.930 Euro).
"Voraussichtlich müssen Durchschnittsrentner, die 2015 in Rente gehen, erstmals Steuern zahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Rentner keine zusätzlichen Einkünfte haben", so Dr. Ursula Wächter von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.
Damit weist Wächter auf einen wichtigen Punkt hin: Wenn weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung, privaten Rentenversicherungen oder durch Kapitalerträge anfallen, müssen Rentner eventuell doch Steuern zahlen. So muss ein Rentner, der eine Ferienwohnung vermietet und eine Betriebsrente erhält, im Zweifelsfall für 2006 Steuern zahlen, auch wenn seine gesetzliche Rente nicht höher als 1.525 Euro im Monat ist.
Ob die einzelnen Einkünfte nach dem alten Ertragsanteil, dem neuen Besteuerungsanteil oder voll versteuert werden, zeigt diese Übersicht:
| Alter bei Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil in Prozent |
|---|---|
| 59 | 23 |
| 60 bis 61 | 22 |
| 62 | 21 |
| 63 | 20 |
| 64 | 19 |
| 65 bis 66 | 18 |
| 67 | 17 |
| Jahr des Renteneintritts | Steuerpflichtiger Anteil in Prozent |
|---|---|
| 2006 | 52 |
| 2007 | 54 |
| 2008 | 56 |
| 2009 | 58 |
| 2010 | 60 |
| 2011 | 62 |
| 2012 | 64 |
Weitere Einkünfte wie ein neben der Rente bezogener Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte werden wie während des Erwerbslebens ganz normal versteuert. Für diese Einkünfte stehen Rentnern und Pensionären allerdings für die Jahre nach dem 64. Lebensjahr automatisch ein Altersentlastungsbetrag zu. Für 2006 beträgt der Altersentlastungsbetrag 38,4 Prozent der Versorgungsbezüge (maximal 1.824 Euro) und 2007 36,8 Prozent (maximal 1.748 Euro). Bei einer Zusammenveranlagung stehen beiden diese Beträge zu. Im Zuge der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung wird der Altersentlastungsbetrag bis 2040 schrittweise auf null sinken.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Copyright: wdv OHG
Autor: Michael John
Zuletzt aktualisiert am 26.03.2007