Ihr unabhängiger Altersvorsorge-Berater
Versorgungsausgleich
(August 2009)
Im Prinzip hat sich nichts geändert: Versorgungsansprüche, die während einer Ehe erworben wurden, gehören den Partnern nach einer Scheidung je zur Hälfte. Nur gerechnet wird jetzt anders.
187.000 Ehen wurden 2007 geschieden. In den Jahren zuvor waren es noch mehr, zwischen 2002 und 2005 jeweils mehr als 200.000 im Jahr. Für sie alle galt: Ansprüche auf eine spätere Altersversorgung wurden geteilt - zumindest soweit sie während der Ehe erworben wurden. Bislang verrechneten die Familiengerichte Ansprüche aus privaten und betrieblichen Versorgungssystemen auch über die gesetzliche Rentenversicherung. Eine komplizierte Angelegenheit, die nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen führte.
Das ändert sich jetzt. Statt der bisherigen "externen Teilung" gilt seit 1. September 2009 das Prinzip der "internen Teilung". Jedes Vorsorgekonto wird innerhalb des jeweiligen Systems auf die Ex-Partner aufgeteilt.
Altes Recht - neue Rechnung
Was sich für Scheidungswillige seit 1. September 2009 geändert hat.
So wird geteilt
Rechnen Sie selbst: Rente, Pension, Altersvorsorge. Was Ihnen nach der Scheidung bleibt.
Endstation Familiengericht
Ehescheidungen in Deutschland.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Copyright: wdv OHG
Autor: Michael Krause
Zuletzt aktualisiert am 07.09.2009