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Älteres Paar tollt übermütig am Meer

Volle Rente ab 65 für besonders langjährig Versicherte umstritten

Eine geplante Ausnahmeregelung für Versicherte mit 45 Beitragsjahren bei der "Rente ab 67" erhitzt die Gemüter. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sogar verfassungsrechtliche Bedenken.

 

Bad Homburg (sth). Nach dem Willen der Bundesregierung soll es bei der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre eine Ausnahmeregelung für besonders langjährig Versicherte geben. Wie sich aus dem Referentenentwurf zum Gesetz für die "Rente ab 67" ergibt, sollen Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege auch künftig bereits mit 65 Jahren die volle Altersrente bekommen können.

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herbert Rische, machte bereits im Sommer dieses Jahres klar, was die gesetzlichen Rentenversicherer von der Absicht der Bundesregierung halten: "Eine derartige Regelung würde nicht nur zu Mehrausgaben in erheblichem Umfang führen, das Vorhaben wäre auch aus sozialpolitischer Sicht und unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten bedenklich." Experten im Sozialministerium beziffern die Mehrkosten der Sonderregelung auf rund zwei Milliarden Euro.

Der Grund für Risches Bedenken: Wer eher als andere ohne Abschläge in Rente gehen darf, erhält durch die Zeit des vorzeitigen Rentenbezugs deutlich länger Rente. Im Falle eines zwei Jahre früheren Rentenbeginns und einer Monatsrente von 1.000 Euro wären dies immerhin 24.000 Euro. Risches Fazit: "Der Verzicht auf Rentenabschläge trotz vorzeitigem Rentenbeginn beinhaltet also eine Umverteilung zugunsten des entsprechenden Personenkreises."

Gerade besonders langjährig Versicherte bekommen aber heute schon statistisch gesehen die höchsten Renten. Männer mit ihrem im Schnitt höheren Verdienst würden von der geplanten Ausnahmeregelung noch mehr profitieren als die ohnehin kleine Zahl von Frauen, die - wenn überhaupt - in der Regel nur mit Hilfe von unbewerteten Berücksichtigungszeiten 45 Beitragsjahre erreichen.

Verfassungerechtlich zweifelhaft

Nach der Deutschen Rentenversicherung haben inzwischen auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Begünstigungsklausel für besonders langjährig Versicherte kritisiert. In Stellungnahmen zu dem geplanten Gesetz äußern sowohl der DGB als auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der geplanten Ausnahmeregelung.

Diese Regelung habe eine "geschlechterpolitische Schlagseite", weil überwiegend Männer die notwendigen 45 Beitragsjahre erreichen würden, bemängelt der DGB. Zudem habe die Klausel "kuriose Folgen": Würde ein Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren nach 2029 bereits mit 64 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden, müsste er einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent (= 36 Monate x 0,3 Prozent) in Kauf nehmen. Würde er aber nur ein Jahr länger arbeiten, könnte er ohne Abschläge eine Rente bekommen, "die mehr als ein Zehntel höher ist". Ob diese "unsystematischen Wirkungen verfassungskonform" seien, müsse erst noch geprüft werden.

Auch die BDA spricht in ihrer Stellungnahme von Fehlanreizen "ausgerechnet für diejenigen, die bis 67 Jahre arbeiten könnten". Wer trotz des nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei möglichen Rentenbeginns mit 65 noch bis zum 67. Lebensjahr weiterarbeite, müsse sogar "mit einer geringeren Gesamtrentenleistung rechnen". Dieser Effekt sei "verfassungsrechtlich zweifelhaft".

Darüber hinaus kritisieren die Arbeitgeber die mit dem geplanten Gesetz verbundene "einseitige Begünstigung von Männern". Sie untermauern ihren Vorwurf mit dem Verweis auf eine Analyse der Deutschen Rentenversicherung: Von den Versicherten, die 2002 in Rente gegangen seien, hätten "immerhin 47,1 Prozent aller Männer, aber nur 7,5 Prozent aller Frauen mindestens 45 Jahre mit Beitrags- und Berücksichtigungszeiten" aufweisen können. Schließlich würden mit der Ausnahmeregelung langjährig erwerbstätige Versicherte "diskriminiert", die zwischenzeitlich als Selbstständige oder Freiberufler gearbeitet hätten.

Die Stellungnahme der BDA zum Entwurf für das Gesetz zur "Rente ab 67" ist im Internet unter www.bda-online.de erhältlich. Die Anmerkungen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur geplanten Rentenreform und zu der Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte steht ebenfalls zum Download zur Verfügung (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de).

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