Antrag auf Grundsicherungsleistungen: Seite 1
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Das folgende Datenblatt ist mit nummerierten Verlinkungen versehen. Jede Nummer stellt einen Bereich dieses Datenblattes dar. Wenn Sie auf die Verlinkungen klicken, erhalten Sie eine Erläuterung am Ende dieser Seite, wie Sie den Bereich des Datenblattes korrekt ausfüllen.
- 1. Nur zwei Personengruppen erhalten Grundsicherung:
Wenn Sie über 65 Jahre alt sind oder wenn Sie über 18 Jahre alt
und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (täglich weniger als drei
Stunden arbeitsfähig). Wichtig: Erst bei Bedürftigkeit wird Grundsicherung
gezahlt. Die Bedürftigkeit wird mit diesem Antrag festgestellt. Die
Tatsache, dass Sie eventuell von Ihrem Rentenversicherungsträger aufgefordert
wurden, diesen Antrag zu stellen, heißt nicht, dass Sie automatisch
anspruchsberechtigt sind. Es gibt nur Grundsicherung, wenn das Einkommen
nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken und auch Vermögen nicht einzusetzen
ist.
- 2. Nur ankreuzen, wenn Sie als Ehegatte oder
Partner(in) ebenfalls einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
- 3. Einkommen und Vermögen des - nicht
getrennt lebenden - Ehegatten wird hinzugerechnet, soweit es deren Eigenbedarf
übersteigt. Leben Verwandte/ Verschwägerte mit im Haushalt, wird
anders als bei der Sozialhilfe nicht unterstellt, dass sie zum Unterhalt
mit beitragen.
- 4. Einkommen und Vermögen von Partnern
in eheähnlicher Gemeinschaft wird hinzugerechnet, soweit es deren Eigenbedarf
übersteigt. Es ist möglich, dass beide Partner aufgrund ihrer
jeweiligen Renten-, Einkommens- und Vermögenssituation Ansprüche
haben. Gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes
sind nicht betroffen und werden im Prinzip wie Verwandte behandelt.
- 5. Gemeint sind Haushaltsvorstand oder Angehörige/r.
Angehörige haben einen niedrigeren Regelsatz als der Haushaltsvorstand.
- 6. Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben
ausländische Staatsangehörige, die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten. Meldebescheinigung oder Aufenthaltsbescheinigung bitte beifügen.
- 7. Rentenversicherungsträger und Grundsicherungsämter
tauschen untereinander Daten aus. Die Angabe der Versicherungsnummer beschleunigt
die Bearbeitung.
- 8. Wer seine eigenen Angelegenheiten nicht
mehr allein regeln kann, hat einen gesetzlichen Betreuer zur Seite, der
auch rechtliche Angelegenheiten erledigt.
- 9. Denkbar sind ehemals Selbstständige
oder andere Personen, die nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung
waren und bisher auch den Weg zum Sozialamt gescheut haben. Möglicherweise
wurden auch Anträge abgelehnt. Informationen darüber erleichtern
die Kommunikation mit den Rentenversicherungsträgern.
- 10. Gehbehinderte Personen, die einen Schwerbehindertenausweis
mit dem Merkzeichen G besitzen, erhalten als Mehrbedarf zusätzlich
pauschal 20 Prozent des Regelsatzes. Das erspart auch diesem Personenkreis
den Gang zum Sozialamt.
- 11. Um festzustellen, welches Amt für
eventuelle Zahlungen der Grundsicherung zuständig ist, muss geklärt
werden, wo Sie vor Aufnahme z.B. in ein Heim oder eine andere stationäre
Einrichtung gewohnt haben.
- 12. Bei einem Umzug ist es wichtig, ob am
bisherigen Wohnort schon Grundsicherungsleistungen gezahlt wurden. Wer erstmals
den Antrag stellt, trägt natürlich „nein" ein.
- 13. Ehegatten oder Partner, die nur zu Angaben
zur Person verpflichtet sind, müssen ab hier nicht mehr ausfüllen.
Wer allerdings ebenfalls einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss hier
weiter ausfüllen.
- 14. Wer Leistungen der Grundsicherung in
Anspruch nimmt, muss nicht befürchten, dass Kinder oder Eltern in die
Pflicht genommen werden. Es wird übrigens nicht etwa das Einkommen
mehrerer Kinder zusammengerechnet. Nur bei einem relativ hohen Jahreseinkommen
über 100.000 Euro wird wie bei der Sozialhilfe auf das Vermögen
von Angehörigen zugegriffen.
- 15. Liegen Anhaltspunkte für ein Einkommen
über 100.000 Euro vor, muss das betroffene Kind bzw. müssen Eltern
Auskunft geben.
- 16. Wenn von einem getrennt lebenden Partner
weiter Unterhalt gezahlt wird oder von einem laufenden Verfahren noch etwas
zu erwarten ist, müssen hier Angaben gemacht werden.