Vorsorgen und Steuern sparen
Renten werden erst Schritt für Schritt voll besteuert. Berufstätige dürfen dafür, ebenfalls nach und nach, ihre Vorsorge fürs Alter von der Steuer absetzen.
Der Systemwechsel erfolgt schrittweise. Ausgaben für die Altersvorsorge können erst im Jahr 2025 zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Und auch dann gilt: Vorsorgeaufwendungen sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich absetzbar. Für die Basisvorsorge gilt ein Maximalbetrag von 20.000 Euro pro Jahr (für Verheiratete 40.000 Euro).
Im Jahr 2010 sind 70 Prozent Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abzugsfähig, 2011 steigt dieser Satz auf 72 Prozent. Dies gilt übrigens ausschließlich für die Ausgaben für die Basisvorsorge, also für
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
- Rürup-Renten,
- berufsständische Versorgungswerke (bei Selbstständigen),
- landwirtschaftliche Alterskassen.
Hinweis: Die Frage, ob Beiträge zur Altersvorsorge nicht in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein müssten, beschäftigt derzeit die Gerichte. Die Steuerbescheide 2005 bis 2009 werden gegenwärtig mit Blick auf die beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen von der Finanzverwaltung vorläufig erlassen. Für diese Bescheide müssen Sie also keinen Einspruch mehr einlegen, da es hier von Amts wegen einen Vorläufigkeitsvermerk gibt.
Für die Beiträge zur Altersvorsorge gibt es seit 2009 ein neues Formular, die Anlage "Vorsorgeaufwand". Hier können Sie auch Ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen geltend machen, etwa für
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitspolicen,
- Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen,
- Renten- und Kapitallebensversicherungen (Altverträge vor 2005).
Nicht abziehbar sind dagegen
- Beiträge zu Renten- und Kapitallebensversicherungen ab 2005,
- Kosten für Bausparverträge oder auch
- Beiträge in eine Direktversicherung oder
- Pensionskasse, wenn sie steuerlich gefördert sind.
Beiträge für die Riester-Rente müssen Sie seit 2009 auf der Rückseite des neuen Formulars eintragen. Das Finanzamt prüft dann, ob für Sie die staatliche Zulage oder der Sonderausgabenabzug bei der Steuer günstiger ist.




