Die zweite Säule der Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung ergänzt als zweite Säule des Alterssicherungssystems die gesetzliche Rente.
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Das heißt, dass der Beschäftigte einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung spart. Diese sogenannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. In einigen Branchen zahlen die Unternehmen ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung.
Grundlagen
Alles über staatliche Förderung, Steuern und Beiträge bei Netto- und Bruttoentgeltumwandlung. Außerdem: Worauf man beim Jobwechsel achten muss.
Modelle
Fünf Wege führen zur Zusatzrente über den Betrieb. Welcher tatsächlich eingeschlagen wird, entscheidet der Arbeitgeber.
Checkliste für Arbeitnehmer
In fünf Schritten zur passenden betrieblichen Altersversorgung. Worauf Arbeitnehmer bei ihrer Entscheidung achten müssen.
Checkliste für Arbeitgeber
Was Arbeitgeber bei der Auswahl einer betrieblichen Altersversorgung und eines Anbieters im Sinne ihrer Mitarbeiter beachten sollten.
Tarifverträge
Tarifliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung. Eine Übersicht.
Förderrechner
Staatliche Zulagen berechnen und Fördermöglichkeiten vergleichen.




