Fünf Schritte zum richtigen Vorsorgeangebot
Vor der Entscheidung für das richtige Vorsorgeangebot für die Mitarbeiter müssen Antworten auf einige Fragen gefunden werden. Diese fünf Schritte helfen dabei.
1. Information
Tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung haben grundsätzlich Vorrang (Tarifvorbehalt). Überprüfen Sie zum Beispiel mit unserer Tarifvertragsübersicht zuerst, welche Regelungen für Ihre Branche bestehen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Angehörige verschiedener Tarifgruppen beschäftigen.
Prüfen Sie, ob die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen durch ein überbetriebliches Versorgungswerk umgesetzt werden kann. Möglicherweise kommen dabei auch die Angebote überbetrieblicher Versorgungswerke außerhalb Ihrer Branche in Frage, denn einige der großen Versorgungswerke haben sich auch für andere Branchen geöffnet.
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2. Vergleich
Lassen Sie sich Angebote verschiedener Anbieter von förderfähigen Anlageformen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) machen.
Laden Sie die attraktivsten Anbieter zu einer Präsentation ein und beteiligen Sie den Betriebsrat beziehungsweise Arbeitnehmervertreter an der Entscheidung für eine Form der betrieblichen Altersversorgung.
Faustregel: Kleinere Betriebe sollten sich auf eine Durchführungsform konzentrieren, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Bei größeren Unternehmen können auch mehrere Durchführungswege in Frage kommen.
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3. Abschluss
Achten Sie beim Vertragsabschluss auf die genaue Regelung wichtiger Fragen wie die Beratung und Betreuung der Arbeitnehmer sowie Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten.
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4. Umsetzung
Wenn Sie die betriebliche Altersversorgung zum Erfolg führen wollen, rufen Sie Ihre Mitarbeiter zu einer Betriebsversammlung während der Arbeitszeit zusammen und stellen Sie dabei gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern das vereinbarte Modell vor.
Veranstalten Sie "Beratungstage", bei denen sich jeder interessierte Mitarbeiter von Vertretern des Versorgungsunternehmens persönlich beraten lassen kann.
Wenn es nicht ohnehin eine entsprechende tarifvertragliche Regelung gibt, bieten Sie für die Bruttoentgeltumwandlung einen Zuschuss an. Der kann zum Beispiel aus den gesparten Steuern und Sozialabgaben finanziert werden.
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5. Absicherung
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Pensionsfonds, eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse anbieten, müssen Sie Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Der übernimmt Ihre Verpflichtungen, sollten Sie sie nicht mehr erfüllen können.
Bei einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse ist die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein nicht notwendig und auch nicht möglich, da der externe Versorgungsträger die Beitragszusage für die versicherten Arbeitnehmer übernimmt.
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