Zulagen oder Steuervorteile
Der Gesetzgeber fördert die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung mit Zulagen wie bei der Riester-Rente oder Vorteilen bei der Einkommensteuer.
Es gibt drei Formen der staatlichen Förderung von Entgeltumwandlung, also der betrieblichen Altersversorgu
- die Nettoentgeltumwandlung,
- die Bruttoentgeltumwandlung und
- die Pauschalversteuerung (für bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge).
Jede hat bestimmte Vor- und Nachteile. Welche für den Einzelnen am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beispiele dazu finden Sie auf der Seite "Alternativen".
Für jede dieser Fördermöglichkeiten gibt es eine oder mehrere Anlageformen. Wie die Förderungsvarianten und diese Anlageformen miteinander kombinierbar sind, zeigt die Übersicht im Kapitel Modelle.
Nettoentgeltumwandlung
Nettoentgeltumwandlung bedeutet, dass die Beiträge zur Altersversorgung aus dem Nettoverdienst gezahlt werden. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge wurden zuvor abgezogen. Der Arbeitnehmer entscheidet sich damit für die Förderung mit Zulagen beziehungsweise Sonderausgabenabzug.
Diese Förderung wertet der Gesetzgeber dennoch wie eine Steuerfreistellung, weil die Zulagen aus Steuermitteln gezahlt werden. Die Folge: Die Leistungen müssen im Alter versteuert werden. 2010 werden bis zu 2.100 Euro Gesamtsparleistung wie bei der privaten Riester-Rente durch Zulagen und Steuervergünstigung gefördert. Gefördert werden Zahlungen in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds.
Bruttoentgeltumwandlung
Bei der Bruttoentgeltumwandlung zahlt der Vorsorgesparer über den Betrieb einen Teil seines Bruttogehalts in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch die Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Zulagen gibt es dagegen nicht. Ein Vorteil: Durch die Bruttoentgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (2010 sind das 2.640 Euro) in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung einzuzahlen. Bis Ende 2004 waren Direktversicherungen von dieser Möglichkeit ausgenommen.
Darüber hinaus können Arbeitnehmer bei seit 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträgen weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei umwandeln. Der steuerlich geförderte Höchstbetrag steigt dadurch auf 4.440 Euro im Jahr. Allerdings sind diese zusätzlichen 1.800 Euro sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer, die eine bis Ende 2004 abgeschlossene Direktversicherung nach dem Modell der Pauschalversteuerung fortführen, können nur bis zu 2.640 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln. Die zusätzlichen 1.800 Euro bleiben ihnen verwehrt.
Bei der Bruttoentgeltumwandlung muss der Arbeitnehmer für den Vorsorgebetrag keine Steuern zahlen. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter versteuert werden - bei in der Regel niedrigerem Steuersatz.
Pauschal versteuerte Entgeltumwandlung
Bis Ende 2004 bestand neben Brutto- und Nettoentgeltumwandlung auch die Möglichkeit, bis zu 1.752 Euro pro Jahr pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung einzuzahlen. Nach einer mindestens zwölfjährigen Vertragslaufzeit konnte das gesparte Kapital entweder als Summe steuerfrei oder - bei einer lebenslangen Rentenzahlung - nur mit einem Ertragsanteil versteuert ausgezahlt werden. Diese Möglichkeit gibt es bei Neuverträgen seit Anfang 2005 nicht mehr. Aus Gründen des Vertrauensschutzes bleibt aber für Verträge, die bis 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, die Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Beiträgen an Pensionskassen und Direktversicherungen bestehen.
Alternativen
Bietet der Arbeitgeber eine Betriebsrente über eine Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse an, kann der Arbeitnehmer auch in diese Formen der betrieblichen Altersversorgung bis zu vier Prozent seines Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen. Hier ist aber keine Zulagenförderung möglich.
Je nach Angebot des Arbeitgebers können die verschiedenen Formen der Entgeltumwandlung auch nebeneinander genutzt werden. Diese Möglichkeit ist vor allem für gut verdienende Arbeitnehmer interessant, die ihre derzeitige Steuerbelastung senken wollen.





1