Altersvorsorge mitnehmen
Worauf man beim Jobwechsel achten muss.
Durchschnittlich alle fünf bis sechs Jahre wechseln Beschäftigte in Deutschland ihren Arbeitsplatz. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. Die kann zwar grundsätzlich von einem Arbeitgeber zum nächsten mitgenommen werden, doch sind dabei einige Punkte zu beachten:
Grundsätzlich ist die Übertragung von Anwartschaften in einer betrieblichen Altersversorgung einvernehmlich, also mit Zustimmung des alten und neuen Arbeitgebers möglich.
Eine gesetzliche Garantie der Übertragung gilt nur für Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds (Paragraf 4 des BertrAVG; Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung).
Bei anderen Durchführungswegen (Direktzusage, Unterstützungskasse) kann der Arbeitnehmer zwar auch innerhalb eines Jahres die Übertragung von einem alten Arbeitgeber verlangen. In diesem Fall beschränkt das Gesetz die Höhe des Übertragungswerts aber auf die geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2010 sind das 66.000 Euro).
Bei der Übertragung entstehen möglicherweise Kosten, die der Arbeitnehmer selbst übernehmen muss.
Wenn der neue Arbeitgeber nicht bereit oder in der Lage ist, einen bereits bestehenden Versorgungsvertrag fortzuführen, wird das Kapital unter Umständen in einem neuen Vertrag angelegt. Das bringt unter Umständen erhebliche Nachteile. Denkbar sind zum Beispiel:
- neue Abschlusskosten,
- niedrige Garantiezinsen,
- schlechtere Konditionen wegen des gestiegenen Lebensalters,
- eventuell Nachteile durch erneute Gesundheitsprüfung.
Möglicherweise könnte es daher sinnvoller sein, den alten Vorsorgevertrag beitragsfrei zu stellen und einen neuen abzuschließen. Vorteil: Der alte Vertrag verzinst sich auch ohne weitere Einzahlungen zu den alten Konditionen weiter. Nachteil: Jeder neue Vertrag verursacht neue Abschluss- und Verwaltungskosten. Das mindert die Rendite.
Bei häufigen Arbeitsplatzwechseln zerstückelt man zudem seine Altersversorgung in mehrere Minirenten, was den Überblick erschwert.




