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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Steuern und Beiträge

Heute sparen - morgen zahlen. Wie der Staat die Altersvorsorge fördert und was das für die Versicherten bedeutet.

Steuern

Die betriebliche Altersvorsorge folgt wie die gesamte staatlich beeinflusste Altersvorsorge (gesetzliche Rente, Riester-Rente, Basis-Rente) dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Der Staat unterstützt das Altersvorsorgesparen durch Steuererleichterungen und/oder Zulagen und hält dafür bei der Auszahlung im Alter die Hand auf.
Unter dem Strich ist das für die meisten Steuerpflichtigen ein gutes Geschäft, weil die Steuerbelastung im Alter in der Regel niedriger ist als in der Erwerbsphase.

Rentenversicherung

Darüber hinaus kann man bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2011: 2.640 Euro) auch sozialversicherungsfrei in Altervorsorgeansprüche umwandeln. Voraussetzung ist, dass die umgewandelten Gehaltsbestandteile unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 66.000 Euro liegen.
Eine Gegenfinanzierung wie bei der Einkommensteuer gibt es hier nicht, dennoch hat diese Förderung Folgen auch bei der gesetzlichen Rente, die bedacht werden müssen. Denn wenn man weniger Beiträge zahlt, kommt am Ende auch weniger Rente dabei heraus. Man sollte also gut überlegen, ob die Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung den zu erwartenden Verlust bei der gesetzlichen Rente übersteigen.

Die Entgeltumwandlung hat dazu auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe insgesamt. Denn sie mindert die Lohnsumme, an die die Berechnung der Rentenhöhe gekoppelt ist. Auch hier gilt das Prinzip: Geringere Löhne ziehen ein niedrigeres Rentenniveau nach sich. Betroffen sind davon alle Rentenbezieher, auch diejenigen, die selbst keine betriebliche Altersversorgung per Entgeltumwandlung abgeschlossen haben.

Kranken- und Pflegeversicherung

Schließlich muss man bedenken, dass auf Zahlungen aus einer betrieblichen Altersversorgung Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung fällig werden. Im Fall der bei einigen Vorsorgeformen möglichen Riester-Förderung zahlt man sogar doppelt. Die Einzahlungen stammen aus bereits verbeitragtem Einkommen. Trotzdem werden auf die Auszahlungen im Alter noch einmal Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Daher sollte man genau überlegen, ob diese Form (Nettoentgeltumwandlung) wirklich infrage kommt.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

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