Direktversicherung: Neue Regeln bei der Besteuerung
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers ab. Die Finanzierung erfolgt durch Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
Mögliche Förderung einer Direktversicherung
- Bruttoentgeltumwandlung,
- Nettoentgeltumwandlung,
- Pauschalversteuerung (für bis 31.12.2004 abgeschlossene Verträge).
Seit 2005 können die Beiträge zu Direktversicherungen - wie bei Pensionskassen und Pensionsfonds - bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2010 = 2.640 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttoeinkommen umgewandelt werden.
Darüber hinaus ist bei Verträgen, die seit Anfang 2005 abgeschlossen wurden, eine weitere steuerfreie, aber sozialversicherungspflichtige Entgeltumwandlung bis zu 1.800 Euro pro Jahr möglich.
Bei bis Ende 2004 abgeschlossenen Verträgen können die Beiträge weiter bis zu einem Betrag von 1.752 Euro jährlich mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent besteuert werden. Mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von etwa 21,5 Prozent.
Beiträge zur Sozialversicherung
Bei der Entscheidung für eine Entgeltumwandlung ist generell zu bedenken, dass die Ersparnis an Rentenversicherungsbeiträgen geringere Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung mit sich bringt. Zudem sind alle betrieblichen Altersbezüge seit 2004 in die Sozialversicherungspflicht eingebunden.
Das heißt: Rentnerinnen und Rentner mit Anspruch auf eine betriebliche Versorgungsleistung müssen auf ihre monatlichen Bezüge den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Auch Bezieher einer Einmal-Kapitalauszahlung aus einer Direktversicherung zahlen seit 2004 den vollen Beitrag - allerdings nicht auf einen Schlag, sondern innerhalb von zehn Jahren (120 Monaten) ab der Auszahlung der Kapitalsumme in Monatsbeiträgen.
Modell Riester
Bei der Direktversicherung ist auch eine Förderung durch staatliche Zulagen nach dem Modell der Riester-Rente (Nettoentgeltumwandlung) möglich. In diesem Fall werden die Beitragszahlungen zunächst mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, dann aber durch die Zulagenförderung quasi wieder steuerfrei gestellt. Dafür müssen die Auszahlungen im Alter voll versteuert werden.
Darüber hinaus muss man beachten, dass man als gesetzlich Krankenversicherter bei einer riestergeförderten Direktversicherung zweimal Beiträge zahlen muss. Die Einzahlungen in die Direktversicherung stammen aus bereits verbeitragtem Einkommen. Trotzdem werden auf die Auszahlungen im Alter noch einmal Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Eine Direktversicherung kann - bei Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers - auch auf einen neuen Arbeitsplatz übertragen werden.
Sicherheit
Die Anbieter von Direktversicherung stehen unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen direkt gegenüber dem Direktversicherer, nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Sie können ihre Police bei einem Firmenwechsel mitnehmen. Siehe dazu das Kapitel Arbeitsplatzwechsel.
Direktversicherungen, die bis Ende 2003 abgeschlossen wurden, garantieren eine Mindestverzinsung von 3,25 Prozent auf den Sparanteil. 2004 bis 2006 betrug der gesetzlich festgelegte Garantiezins 2,75 Prozent, seit Anfang 2007 sind es noch 2,25 Prozent. Dazu kommen die bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen üblichen Überschussanteile. Diese sind allerdings nicht garantiert.
Auszahlung
Die Auszahlung von seit Anfang 2005 angeschlossenen Direktversicherungen (Renten- oder Kapitalleistungen) sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Betriebliche Direktversicherungen werden seit diesem Jahr behandelt wie Pensionskassen und Pensionsfonds.
Die bis Ende 2004 mögliche Pauschalbesteuerung hatte den Vorteil, dass die späteren Rentenzahlungen nur mit dem so genannten Ertragsanteil versteuert werden müssen. Dessen Höhe ist vom Lebensalter zum Zeitpunkt der Auszahlung abhängig. Dank hoher Freibeträge ist dies in vielen Fällen gleichbedeutend mit Steuerfreiheit. Kapitalauszahlungen sind nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit gänzlich steuerfr
- www.bafin.de
Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.





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