Direktzusage
Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Ruhestand bestimmte Leistungen zu zahlen.
Direktzusage bedeutet für den Arbeitgeber: Er trägt alle abgesicherten Risiken und die mit dem Kapitaldeckungsverfahren verbundenen Kapitalanlagerisiken. Die Direktzusage ist nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung mit Abstand der bedeutendste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.
Fördermöglichkeit der Direktzusage:
- Arbeitgeberfinanzierung (Pensionsrückstellung).
Eine Direktzusage wird allein vom Arbeitgeber über sogenannte Pensionsrückstellungen finanziert, die in der Bilanz ausgewiesen werden. Die Rückstellungen sind für den Arbeitgeber steuerfrei. Für den Arbeitnehmer hat das in der Ansparphase keine direkte Auswirkung. Bei Direktzusagen ist keine Förderung mit Riester-Zulagen möglich.
Sicherheit
Der Arbeitnehmer hat auf die Leistung einen Rechtsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber. Gegen einen möglichen Konkurs muss sich der Arbeitgeber beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit rückversichern.
Auszahlung
Der Arbeitnehmer muss die späteren Leistungen aus einer Direktzusage in der Auszahlungsphase versteuern.
- www.aba-online.de
Website der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung.




