Durchblick im Förderdschungel
Die Wege zur betrieblichen Altersversorgung im Überblick.
Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sind vielfältig. Drei verschiedene Wege der staatlichen Förderung und fünf verschiedene Produktarten, dazu Unterschiede bei Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und bei der Auszahlung im Alter - da kann man leicht den Überblick verlieren. ihre-vorsorge.de stellt die wichtigsten Fakten auf einen Blick dar.
INFO: Bei allen Formen der betrieblichen Altersversorgung muss man im Alter Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bezüge aus Betriebsrenten erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner. Deshalb ist die Nettoentgeltumwandlung, also der Abschluss eines Riester-Vertrags über den Arbeitgeber nicht empfehlenswert, trotz der möglicherweise günstigeren Gruppenverträge.
| Möglichkeiten der Förderung | Auswirkung der Förderung | Beiträge zur Sozialversicherung | Steuerliche Folgen bei der Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Bruttoentgelt- umwandlung | Steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2011 sind das 2.640 Euro) Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei | Keine Beiträge zur Sozialversicherung für bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2011 sind das 2.640 Euro) | Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden |
| Nettoentgelt- umwandlung | Zulagenförderung und Sonderausgabenabzug wie bei der privaten Riester-Rente (2011 sind das 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Kind, für seit 2008 Geborene: 300 Euro) | Beitragspflicht für Mindesteigenbeitrag | Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden |
| Möglichkeiten der Förderung | Auswirkung der Förderung | Beiträge zur Sozialversicherung | Steuerliche Folgen bei der Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Bruttoentgelt- umwandlung | Steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2011 sind das 2.640 Euro) Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei | Keine Beiträge zur Sozialversicherung für bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2011 sind das 2.640 Euro) | Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden |
| Nettoentgelt- umwandlung | Zulagenförderung und Sonderausgabenabzug wie bei der privaten Riester-Rente (2011 sind das 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Kind, für seit 2008 Geborene: 300 Euro) | Beitragspflicht für Mindesteigenbeitrag | Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden |
| Pauschal- versteuerung (nur für bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge) | 20 % Pauschalsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer | Nicht beitragspflichtig bis zu 1.752 Euro | Bei Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit steuerfrei; Rentenzahlung wird mit dem Ertragsanteil versteuert |
| Möglichkeiten der Förderung | Auswirkung der Förderung | Beiträge zur Sozialversicherung | Steuerliche Folgen bei der Auszahlung |
|---|---|---|---|
| Bruttoentgelt- umwandlung | Steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2011 sind das 2.640 Euro) Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen zusätz- lich 1.800 Euro steuerfrei | Keine Beiträge zur Sozialversicherung für bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2011 sind das 2.640 Euro) | Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden |
| Nettoentgelt- umwandlung | Zulagenförderung und Sonderausgabenabzug wie bei der privaten Riester-Rente (2011 sind das 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Kind, für seit 2008 Geborene: 300 Euro) | Beitragspflicht für Mindesteigenbeitrag | Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden |
| Pauschal- versteuerung (nur für bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge) | 20 % Pauschalsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer | Nicht beitragspflichtig bis zu 1.752 Euro | Bei Kapitalauszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit steuerfrei; Rentenzahlung wird mit dem Ertragsanteil versteuert |
| Möglichkeiten der Förderung | Auswirkung der Förderung | Beiträge zur Sozialversicherung | Steuerliche Folgen bei der Auszahlung |
|---|---|---|---|
| keine | Steuerfreie Rückstellung beim Arbeitgeber, ohne Zufluss beim Arbeitnehmer | Keine Beiträge zur Sozialversicherung für bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2011 sind das 2.640 Euro) | Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden; abzügl. Versorgungsfreibetrag (wird seit 2005 abhängig vom Jahr des Versorgungsbeginns festgelegt) |
| Möglichkeiten der Förderung | Auswirkung der Förderung | Beiträge zur Sozialversicherung | Steuerliche Folgen bei der Auszahlung |
|---|---|---|---|
| keine | Steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers begrenzt auf Kassenvermögen, ohne Zufluss beim Arbeitnehmer | Beiträge des Arbeitgebers an Unterstützungskasse sind kein Entgelt: Keine Beiträge zur Sozialversicherung für bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2011 sind das 2.640 Euro) | Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden; abzügl. Versorgungsfreibetrag (wird seit 2005 abhängig vom Jahr des Versorgungsbeginns festgelegt) |




