Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.

Seitenanfang

ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Inhaltsübersicht:

Durchblick im Förderdschungel

Die Wege zur betrieblichen Altersversorgung im Überblick.

Die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sind vielfältig. Drei verschiedene Wege der staatlichen Förderung und fünf verschiedene Produktarten, dazu Unterschiede bei Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und bei der Auszahlung im Alter - da kann man leicht den Überblick verlieren. ihre-vorsorge.de stellt die wichtigsten Fakten auf einen Blick dar.

INFO: Bei allen Formen der betrieblichen Altersversorgung muss man im Alter Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bezüge aus Betriebsrenten erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner. Deshalb ist die Nettoentgeltumwandlung, also der Abschluss eines Riester-Vertrags über den Arbeitgeber nicht empfehlenswert, trotz der möglicherweise günstigeren Gruppenverträge.

Pensionsfonds
Möglichkeiten der Förderung Auswirkung der Förderung Beiträge zur Sozialversicherung Steuerliche Folgen bei der Auszahlung
Bruttoentgelt-
umwandlung
Steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbe-
messungsgrenze (2010 sind das 2.640 Euro)
Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen zu-
sätzlich 1.800 Euro steuerfrei
Keine Beiträge zur Sozial-
versicherung für bis zu 4 % der Beitragsbe-
messungsgrenze (2010 sind das 2.640 Euro)
Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden
Nettoentgelt-
umwandlung
Zulagenförderung und Sonderausga-
benabzug wie bei der privaten Riester-Rente (2010 sind das 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Kind, Neugeborene: 300 Euro)
Beitragspflicht für Mindesteigen-
beitrag
Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden
Pensionskasse
Möglichkeiten der Förderung Auswirkung der Förderung Beiträge zur Sozialversicherung Steuerliche Folgen bei der Auszahlung
Bruttoentgelt-
umwandlung
Steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbe-
messungsgrenze (2010 sind das 2.640 Euro)
Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen zusätz-
lich 1.800 Euro steuerfrei
Keine Beiträge zur Sozialver-
sicherung für bis zu 4 % der Beitragsbe-
messungsgrenze (2010 sind das 2.640 Euro)
Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden
Nettoentgelt-
umwandlung
Zulagenförderung und Sonderausga-
benabzug wie bei der privaten Riester-Rente (2010 sind das 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Kind, Neugeborene: 300 Euro)
Beitragspflicht für Mindesteigen-
beitrag
Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden
Pauschal-
versteuerung (nur für bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge)
20 % Pauschalsteuer plus Solidaritäts-
zuschlag und Kirchensteuer
Nicht beitragspflichtig bis zu 1.752 Euro Bei Kapitalaus-
zahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit steuerfrei; Rentenzahlung wird mit dem Ertragsanteil versteuert
Direktversicherung
Möglichkeiten der Förderung Auswirkung der Förderung Beiträge zur Sozialversicherung Steuerliche Folgen bei der Auszahlung
Bruttoentgelt-
umwandlung
Steuerfrei bis zu 4 % der Beitragsbe-
messungsgrenze (2010 sind das 2.640 Euro)
Bei seit 2005 abgeschlossenen Verträgen zusätz-
lich 1.800 Euro steuerfrei
Keine Beiträge zur Sozialver-
sicherung für bis zu 4 % der Beitragsbe-
messungsgrenze (2010 sind das 2.640 Euro)
Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden
Nettoentgelt-
umwandlung
Zulagenförderung und Sonderausga-
benabzug wie bei der privaten Riester-Rente (2010 sind das 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Kind, Neugeborene: 300 Euro)
Beitragspflicht für Mindesteigen-
beitrag
Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden
Pauschal-
versteuerung (nur für bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge)
20 % Pauschalsteuer plus Solidaritäts-
zuschlag und Kirchensteuer
Nicht beitragspflichtig bis zu 1.752 Euro Bei Kapitalaus-
zahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit steuerfrei; Rentenzahlung wird mit dem Ertragsanteil versteuert
Direktzusage
Möglichkeiten der Förderung Auswirkung der Förderung Beiträge zur Sozialversicherung Steuerliche Folgen bei der Auszahlung
keine Steuerfreie Rückstellung beim Arbeitgeber, ohne Zufluss beim Arbeitnehmer Keine Beiträge zur Sozialver-
sicherung für bis zu 4 % der Beitragsbe-
messungsgrenze (2010 sind das 2.640 Euro)
Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden; abzügl. Versorgungs-freibetrag (wird seit 2005 abhängig vom Jahr des Versorgungsbeginns festgelegt)
Unterstützungskasse
Möglichkeiten der Förderung Auswirkung der Förderung Beiträge zur Sozialversicherung Steuerliche Folgen bei der Auszahlung
keine Steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers begrenzt auf Kassen-
vermögen, ohne Zufluss beim Arbeitnehmer
Beiträge des Arbeitgebers an Unterstützungs-
kasse sind kein Entgelt: Keine Beiträge zur Sozialver-
sicherung für bis zu 4 % der Beitragsbe-
messungs-
grenze (2010 sind das 2.640 Euro)
Auszahlungen im Alter müssen voll versteuert werden; abzügl. Versorgungs-
freibetrag (wird seit 2005 abhängig vom Jahr des Versorgungsbeginns festgelegt)

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.