Privat-Tarife: Zahlen wie ein Privatpatient
Geregelt sind diese in einem unscheinbaren Absatz 4 des neu gefassten Paragraf 53 des fünften Sozialgesetzbuchs: "Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder für sich und ihre nach Paragraf 10 mitversicherten Angehörigen Tarife der Kostenerstattung wählen." Dies ist der größte und bislang kaum wahrgenommene "Dammbruch" in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten Kassen werden diese Tarife allerdings erst im Laufe des Jahres anbieten.
Worum geht es?
Durch die Kostenerstattungs-Tarife werden gesetzlich Krankenversicherte fast zu Privatversicherten. Wer diesen Tarif wählt, geht nämlich nicht mehr mit seiner Chip-Karte zum Arzt, sondern erhält von diesem eine Rechnung wie ein Privatpatient - und muss diese zunächst auch selbst bezahlen. Wird die Rechnung nicht beglichen, so hält sich der Arzt nicht an die Krankenkasse, sondern direkt an den Patienten. Denn dieser ist in diesem Fall sein Vertragspartner. Die Krankenkassen erstatten dem Patienten Teile der von diesem bezahlten Rechnung. Die Höhe der Erstattung richtet sich - wenn nichts Anderes vereinbart ist - nach den Regeln, die für gesetzlich Versicherte gelten.
Wie viel berechnen die Ärzte ihren Patienten?
Weit mehr als die gesetzlichen Kassen später erstatten. Die Ärzte und die sonstigen Gesundheitsdienstler (etwa Krankengymnasten) berechnen für ihre Bemühungen im Falle einer Privatbehandlung nämlich mehr als die gesetzlichen Kassen ihnen normalerweise zahlen dürfen. Möglich ist etwa ein um das 2,3-fache oder 3,5-fache höherer Gebührensatz. Auf den Mehrbeträgen bleiben die Versicherten normalerweise sitzen.
Um dies zu vermeiden, können die Kassen entweder selbst Sondertarife anbieten. Diesen Weg wird beispielsweise die Techniker Krankenkasse gehen. Sie wird zusätzlich zum normalen Versicherungsbeitrag einen Aufschlag erheben - und erstattet dann dem Versicherten im Gegenzug die von ihm eingereichten Privatrechnungen dann ganz oder teilweise. Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) wählt einen anderen Weg: Sie arbeitet mit ihrem privaten Partner, der Hanse-Merkur-Versicherungsgruppe, zusammen. Diese Hamburger Privat-Versicherung bietet dann - nach Alter und Geschlecht der Versicherten gestaffelte - private Zusatzversicherungen an. Dadurch werden diejenigen Kosten vollständig oder zum Teil gedeckt, die die DAK nicht übernimmt.
Für wen gibt es diese Tarife?
Diese Tarife kommen nur für gesetzlich Versicherte in Frage, die ihre Beiträge selbst zahlen - also nicht für Sozialleistungsbezieher, bei denen der Staat oder eine Sozialversicherung die Beiträge trägt.
Gibt es Risiken?
Je nachdem, was ein Versicherter mit seiner Kasse vereinbart hat, muss er Teile der Rechnungen der Ärzte und sonstigen Dienstleister selbst tragen. Wichtig ist auch: Wer einen solchen Tarif vereinbart, handelt sich einen gewissen bürokratischen Aufwand ein, weil er zunächst selbst zahlen und sich später Geld von seiner Kasse zurückholen muss.
Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.





