Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.
Seitenanfang
ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Inhaltsübersicht:

Selbstbehalt-Tarife: allenfalls für Kerngesunde

Diese Tarife können seit April 2007 von allen Krankenkassen angeboten werden. Keine Kasse ist hierzu allerdings verpflichtet. Der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung wird allerdings dazu führen, dass meisten Kassen entsprechende Tarife aufl

Worum geht es?

Selbstbehalt-Tarife sollen die Versicherte dazu bewegen, medizinische Leistungen sparsam in Anspruch zu nehmen. Dafür werden Anreize angeboten. Ein Tarif der AOK Bayern - der ähnlich auch von anderen AOKen angeboten wird - sieht so aus: Ein gut verdienender Versicherter verpflichtet sich, die ersten 575 Euro seiner Gesundheitsaufwendungen selbst zu tragen. Dafür erhält er einen Bonus in Höhe von 500 Euro. So viel kann er in einem Kalenderjahr maximal gewinnen. Dies gilt dann, wenn er im Kalenderjahr überhaupt keine anrechenbaren Kassenleistungen in Anspruch nimmt.

Wie hoch ist das "Verlustrisiko" bei entsprechenden Tarifen?

Das ist bei den einzelnen Krankenkassen höchst unterschiedlich geregelt. Im skizzieren Beispiel-Tarif ist der Verlust auf höchstens 75 Euro im Jahr begrenzt. So viel muss ein Versicherter mehr für seine Krankenversicherung aufbringen, wenn er anrechenbare Kassenleistungen in Höhe von 575 Euro oder mehr beansprucht. Diese 75-Euro-Grenze gilt bei der AOK Bayern generell. Bei anderen AOKen liegt der maximale Verlust eines Versicherten bei maximal 120 Euro.

Deutlich höhere Risiken mutet beispielsweise die Techniker Krankenkasse gut verdienenden Versicherten zu, die sich in einen Selbstbehalt-Tarif einschreiben. Wer beispielsweise bei einem Einkommen von über 4500 Euro brutto pro Monat den "900- Euro-Selbstbehalt"-Tarif wählt, soll - wenn eine Erkrankung eintritt, die erhebliche Behandlungskosten verursacht - mit 600 Euro Verlust "bestraft" werden. Denn er muss für 1500 Euro Behandlungskosten im Jahr selbst aufkommen, hat aber nur einen Bonus in Höhe von 900 Euro.

Worauf muss man sonst bei diesem Tarif-Modell noch achten?

Auf das "Kleingedruckte" im Versicherungsvertrag. Denn der Gesetzgeber hat bei diesen Tarifen wenig geregelt und fast alles dem Markt überlassen.

  • So ist im Gesetz bei Selbstbehalt-Tarifen (anders als bei anderen Angeboten) nicht geregelt, ob Vorsorgeuntersuchungen unter den Selbstbehalt fallen (oder auch nicht).
  • Es ist Sache der Kassen, ob der reine Arztbesuch unter den Selbstbehalt fällt oder ob dies nur dann gilt, wenn ein Rezept bzw. Verordnung (etwa für ein Medikament oder Krankengymnastik) ausgestellt wird.
  • Ebenso offen ist, ob der Selbstbehalt-Tarif nur für den Versicherten selbst oder auch für mitversicherte Familienangehörige (einschließlich Kinder) zählt.

Daher gibt es für die Kassen einen breiten Spielraum, den sie zugunsten der Versicherten (aber auch zu deren Schaden) nutzen können. Von einigen Kassen liegen bereits konkrete Informationen zu den Versicherungsbedingungen vor. Außerordentlich versichertenfreundlich sind die Vertragsregelungen der Selbstbehalt-Tarife der AOK. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen fallen danach keinesfalls unter den Selbstbehalt. Das Gleiche gilt für normale Arztbesuche ohne Verordnung. Nur Arztbesuche mit Verordnung sowie Krankenhausaufenthalte sind schädlich. Dies gilt aber nur für den Versicherten selbst. Noch günstiger sind die Regelungen für mitversicherte Familienangehörige. Bei familienversicherten Ehepartnern und Kindern fallen bei den AOKen noch nicht einmal Arztbesuche mit Rezept und Krankenhausaufenthalte unter den Selbstbehalt.

Genauso günstig fallen die Regelungen bei einer Reihe von Betriebskrankenkassen - etwa bei der BKK Marquardt aus.
Nicht ganz so versichertenfreundlich ist das "Kleingedruckte" bei der Techniker Krankenkasse. Die Regeln der Selbstbehalttarife stimmen zwar weitgehend mit denen bei der AOK Bayern und der BKK Marquardt überein. Es gibt aber eine Ausnahme: Krankenhausaufenthalte des familienversicherten Ehepartners sowie dessen Arztbesuche mit Verordnung fallen hier unter den Selbstbehalt.

Für wen gibt es diese Tarife?

Diese Tarife kommen nur für gesetzlich Versicherte in Frage, die ihre Beiträge selbst zahlen - also nicht für Sozialleistungsbezieher, bei denen der Staat oder eine Sozialversicherung die Beiträge trägt.

Gibt es Risiken?

Wer den Tarif wählt, bindet sich damit für drei Jahre an seine Kasse. Und: mindestens genauso wichtig: Wer nach der "Geiz-ist-geil"-Devise lebt, handelt sich mit einem solchen Selbstbehalt-Tarif unter Umständen gravierende Gesundheitsprobleme ein. Solche Tarife verführen nämlich dazu, sich nicht nur bei Bagatellerkrankungen, sondern auch bei schwerwiegenden Beschwerden den Arztbesuch zu sparen. Diese Gefahr dürfte umso höher sein, je mehr Versicherte bei einem Selbstbehalt-Tarif verlieren können.

Tipp: Selbstbehalt-Tarife sind riskant. Denn wer weiß schon am Beginn eines Jahres, ob und wie viel Kassenleistungen er in den nächsten Monaten benötigt. Wenn Ehegatten und Kinder kostenfrei mitversichert sind, sollte man einen Selbstbehalt-Tarif nur dann abschließen, wenn deren Arztbesuche, Verordnungen und Krankenhausaufenthalte beim Selbstbehalt nicht mitzählen.

Hinweis: Diese Informationen entsprechen dem Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.