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Unterhaltpflichtiger Ex-Ehemann plötzlich verstorben - Wann tritt der Versorgungsausgleich in Kraft? |
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Ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation: Seit 2003 bin ich von meinem Ehemann geschieden und habe monatlich Unterhalt von ihm erhalten. Nun ist er plötzlich verstorben und ich wüsste gern, wann der Versorgungsausgleich, der im Scheidungsurteil getroffen wurde, in Kraft tritt. Er ist bis zu seinem Tode erwerbstätig gewesen (also noch nicht berentet). Ich bin ebenfalls noch nicht berentet. Wir sind 20 Jahre verheiratet gewesen. Muss ich jetzt etwas beantragen oder passiert das alles automatisch? Vielen Dank im Voraus, Birte |
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26.06.2012 - 14:36
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von Experte/in
Experten-Antwort
RE: Unterhaltpflichtiger Ex-Ehemann plötzlich verstorben - Wann tritt der Versorgungsausgleich in Kraft? |
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26.06.2012 - 19:41
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von Claire Grube
RE: Unterhaltpflichtiger Ex-Ehemann plötzlich verstorben - Wann tritt der Versorgungsausgleich in Kraft? |
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27.06.2012 - 07:26
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von oder so
RE: Unterhaltpflichtiger Ex-Ehemann plötzlich verstorben - Wann tritt der Versorgungsausgleich in Kraft? |
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