Expertenforum

Hinweis:

  • Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge löschen müssen.
  • Bitte beachten Sie: Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedermann gelesen werde. Lesen Sie auch die Erläuterungen.

Beitrag von Ulme

08.02.2007 - 08:13
Beitrag geschlossen

Waisenrente bei Wiederheirat

Hallo Expertenforum,
wenn der hinterbliebene Elternteil wieder heiratet und bis dato Halbwaisenrente an die Kinder gewährt wurde, fallen diese Waisenrenten dann weg?
Vielen Dank und Grüße
08.02.2007 - 08:22
von ???

RE: Waisenrente bei Wiederheirat

Nein, die Kinder haben weiterhin einen Waisenrentenanspruch.
08.02.2007 - 08:45
von Experte/in Experten-Antwort

RE: Waisenrente bei Wiederheirat

User ??? ist zuzustimmen, zumal der (Halb)Waisenrentenanspruch aus der Versicherung des verstorbenen Elternteils resultiert, der indes nicht mehr heiraten kann.

Es ist für den (Halb)Waisenrentenanspruch deshalb unbeachtlich, ob der überlebende Elternteil wieder heiratet oder nicht.

MfG
08.02.2007 - 09:28
von Just

RE: RE: Waisenrente bei Wiederheirat

@Experte: Die Waisenrente fällt doch nicht weg! Was hat die Wiederheirat der Witwe/des Witwers mit dem Waisenrentenanspruch zu tun. Meines Wissens nach nichts. Die Waisenrente wird weiterhin gezahlt!
08.02.2007 - 09:31
von Experte/in Experten-Antwort

RE: RE: RE: Waisenrente bei Wiederheirat

Verstehe ich nicht ganz, da ich indes mit "ja" den vorherigen Ausführungen (von ???) zugestimmt habe. Nichtes anderes ist im Übrigen dem Folgesatz der bereits geg. Antwort zu entnehmen,d.h. der überlebende Elternteil kann so oft heiraten etc. wie er/sie will. Den Waisenrentenansruch beeinflusst dies nicht.

Wie Sie den Antworten der letzten Tage zu vielfältigen Rechtsgebieten entnehmen können, kenne ich doch auch die Anspruchsvoraussetungen des § 48 Sozialgesetzbuch VI. Solche Threads kann man sich deshalb sparen - wie auch die immer noch vielen fiktiven Anfragen von interner Seite (was an den IP Nummern eindeutig festgestellt werden kann).

In diesem Sinne.

MfG
08.02.2007 - 11:07
von ?-?

RE: RE: RE: RE: Waisenrente bei Wiederheirat

Ich bin kein "interner" (was an der IP Nummer eindeutig festgestellt werden kann).
Mir scheint, wenn ich die heutigen Beiträge der Experten/innen, dass Sie mit dem falschen Fuß aufgestanden sind.
Wenn Sie die Beiträge dieses Threads alle noch einmal genau lesen, werden Sie vielleicht zur gleichen Ansicht kommen wie der User just. Mir jedenfalls ging es genau so.
Aber nun ist Ende, schleßlich habe ich diesen Thread nur unnnötig verlängert.
08.02.2007 - 11:34
von Experte/in Experten-Antwort

RE: RE: RE: RE: RE: Waisenrente bei Wiederheirat

Meine zuvor geg. Antwort sollte lediglich die bereits geg. Antwort bestätigen. Dies ist im Forum nicht unüblich.

@Ulme:
Ein Waisenrentenanspruch richtet sich immer aus der Versicherung des verstorbenen Elternteils. Lebt der andere Elternteil noch, handelt es sich uim eine sogen. Halbwaisenrente. Es ist für diesen Rentenanspruch unbeachtlich, ob dann der überlebende Ehegatte wieder heiratet oder nicht.


@Bigfoot:
Es gibt im Forum viele user wie Bekiss, Knut, KSC, Johann und v.a. Bernhard deren Fachkompetenz unbestritten gut ist - was regelmäßig auch für deren Antworten gilt.

Bei user "Günther Jauche" ist dies aber eben nicht der Fall.Deshalb der vorherige Hinweis.

MfG
08.02.2007 - 12:11
von ?-?

RE: RE: RE: RE: RE: RE: Waisenrente bei Wiederheirat

Dann ist sozusagen der nickname (... Jauche) korrekt gewählt icon_smile.gif
08.02.2007 - 12:53
von Experte/in Experten-Antwort

RE: RE: RE: RE: RE: RE: RE: Waisenrente bei Wiederheirat

Das mag sein. ...

Im Übrigen an dieser Stelle der Hinweis, dass beleidigende und polemisierende Beiträge gelöscht werden.

Ich bitte vor allem im Interesse derjenigen, die im Forum Antworten zu den Themen Reha, Rente und Altersvorsorge erhalten wollen, dafür um Verständnis.

MfG
Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.
Die Fragestellung dieses Thema wurde noch nicht gelöst.
Offen


Symbolerklärung

Beitrag ungelesen

Beitrag mit Antwort eines Experten

Beitrag geschlossen

Beitrag beantwortet