Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite. | zum Foreneintrag
Seitenanfang
ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

  • Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge löschen müssen.
  • Bitte beachten Sie: Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedermann gelesen werde. Lesen Sie auch die weiteren Erläuterungen.

Beitrag von AnnaG

07.09.2010 - 15:15
Beitrag geschlossen

Nachteile bei Wechsel in SB-Altersrente?

Das Thema Wechsel in Altersrente gabs schon öfters, aber dazu noch eine Frage:
Kann es auch Nachteile haben, aus unbefristeter EM-Rente in Altersrente für Schwerbehinderte zu wechseln?

Ich bin 9/1951 geboren, 2007 überraschend schwer erkrankt und beziehe seit Anfang 2008 unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Vorher habe ich 39 Jahre durchgehend gearbeitet, bis auf ein paar Monate (wegen Umzug).
Der SB-Ausweis (90 %) geht vorerst bis Ende 2012.
Irgendwann wieder etwas arbeiten zu können ist - leider - illusorisch, ich bin mit Selbstversorgung, wenn mein Mann tagsüber arbeitet, mehr als ausgelastet. Ich hatte auch noch keine Nachfrage von der DRV zu meinm Gesundheitszustand
Könnte es dann Nachteile geben, baldmöglichst in die Altersrete zu wechseln?
07.09.2010 - 18:56
von LS

Nachteile bei Wechsel in SB-Altersrente?

Wenn Sie eine geringere Höhe von Entgeltpunkten, die sich bei Neuberechnung der Altersrente wegen der Anwendung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben können, als Nachteil betrachten, kann sich ein solcher ergeben.
.
Ist in Ihrem Fall möglich, weil bei Rentenbeginn im Jahr 2008 berufliche und schulische Ausbildungszeiten in einer Übergangsphase des Rentenbeginns zwischen 01.2005 und 12-2008 noch günstiger berechnet wurden als bei einem Rentenbeginn ab 2009.
.
Wenn es sich bei Ihrer beruflichen Ausbildung nicht um eine Lehrzeit handelte oder bei Ihrer schulischen Ausbildung nicht um Fachschulzeiten, erfolgt dafür ab 01-2009 keine eigenständige Bewertung mehr.
.
Dieser Sachverhalt, abgesehen von möglichen Rechtsänderungen, die üngünstiger ausfallen können, würden dann zur Errechnung einer geringeren Zahl von Entgeltpunkten für die Alötersrente führen.
.
So sich dieser Fall bei der Altersrenteninanspruchnahme ergibt, verhindert eine Besitz- Bestandsschutzregelung, dass weniger Rente gezahlt wird, Sie behalten dann die Entgeltpunkte weiterhin in der Höhe, wie sie sich aus der EM-Rentenberechnung ergeben haben.
07.09.2010 - 20:37
von W*lfgang

RE: Nachteile bei Wechsel in SB-Altersrente?

Hallo AnnaG,

> Kann es auch Nachteile haben, aus unbefristeter EM-Rente in Altersrente für Schwerbehinderte zu wechseln?

Ich sehe keinen. Auch wenn Ihr GdB 2012 ausläuft und die RV (danach) auf den Gedanken kommen sollte, eine Nachprüfung der EM vornehmen zu müssen, können Sie wahrscheinlich in die Altersrente für Frauen wechseln. Neuberechnung folgt, Altersrente wäre zunächst kleiner, da EM-Rennte aber höher, würde die Altersrente mit dem alten/höheren Betrag weitergezahlt werden.

Auch steuerlich dürfte es inzwischen egal sein, da die EM-Rente ab 2005 festgesetzt worden ist und damit die neue Rentenbesteuerung eigentlich für EM- und Altersrenten gleich gilt (es sei denn, jemand anders weiß mehr icon_wink.gif

Vielleicht finden ja noch Verbesserungen bei der Rentenberechnung zu Ihrer Regelaltersrente statt (*träum). Mit einer 'Umwandlung' der EM-Rente in vorgezogene Altersrente würden sich davon ausklammern. Lassen Sie's einfach bis 65 + 5 so laufen.

Den auslaufenden GdB sollten Sie versuchen zu verlängern -> Steuerfreibetrag

Gruß
w.
...den obigen Quark mit den Entgeltpunkten brauchen Sie nicht wirklich in Erinnerung zu behalten, LS hat wahrscheinlich den Ironie-Smiley vergessen icon_wink.gif
08.09.2010 - 09:35
von Experte Experten-Antwort

Nachteile bei Wechsel in SB-Altersrente

Aus Sicht der Rentenversicherung ergibt sich kein Nachteil beim Wechsel in eine Altersrente.
Es ist auch nicht notwendig, eine Altersrente zu beantragen. Wenn Sie gar nichts tun, wird Ihre Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt.
Die Besitzschutzregelung, die dafür sorgt, dass die Altersrente nicht niedriger ist als die Erwerbsminderungsrente gilt unabhängig davon, ob Sie die Altersrente selbst beantragen oder die Umwandlung von Amts wegen durchgeführt wird.

Auswirkungen des Antrages auf vorzeitige Altersrente auf andere Rechtsgebiete, etwa das Steuerrecht oder betriebliche Altersvorsorge, können von der Deutschen Rentenversicherung nicht verbindlich abgeprüft werden. Dazu wenden Sie sich am Besten an die zuständigen Stellen.
Auf dieses Thema kann nur von Administratoren geantwortet werden.
Die Fragestellung dieses Thema wurde noch nicht gelöst.
Offen


Symbolerklärung

Beitrag ungelesen

Beitrag ungelesen

Beitrag mit Antwort eines Experten

Beitrag mit Antwort eines Experten

Beitrag geschlossen

Beitrag geschlossen

Beitrag beantwortet

Beitrag beantwortet

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite. | zum Foreneintrag