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Rente rückwirkend verrechnet mit fiktivem höheren Alg II. |
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Bei diesem Problem konnten mir weder das Jobcenter noch die Rentenberatung hier im Ort helfen. Vielleicht gibt es bei Lesern dieses Forums dazu Erfahrungen. Ich wäre dankbar für Erklärungen der Sachlage und Ratschläge. Es wurden wegen krankeitsbedingter reduzierter Arbeitszeit über einen Zeitraum von zwei Jahren zum Lohn aufstockende Leistungen von monatlich 135,- Euro nach SGB II (Alg II) bezogen. Rückwirkend für einen Zeitraum von zwei Jahren ist dann eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt worden. Selbstverständlich muss die rückwirkend gezahlte Rente mit den während dieser Zeit gezahlten SGB II Leistungen (plus vom Jobcenter gezahlter Krankenversicherungsbeitrag und Rentenversicherungsbeitrag) verrechnet werden. Das Jobcenter erhält all seine geleisteten Zahlungen für zwei Jahre zurück. Doch es wurde nicht die tatsächlich gezahlte Summe von monatlich 135,- Euro abgezogen, sondern der volle Eckregelsatz von 359,- Euro (bzw. ab Januar 2011 364,- Euro) plus Kosten der Krankenversicherung und Rentenversicherung. Letztlich ist nun die rückwirkend gezahlte Rente um monatlich ca 225,- Euro, geringer, als wenn die tatsächlich vom Jobcenter gezahlte Leistung berechnet worden wäre. Für die zwei Jahre handelt es sich um immerhin um eine Differenz von 5400,- Euro. Die nun natürlich erfolgten zusätzlichen Abzüge für die Krankenversicherung der Rentner wurden bei der Rechnung nicht übersehen. Gibt es wirklich eine gesetzliche Regelung, wie vom Jobcenter behauptet, dass eine fiktive Höchstsumme des gesamten SGB II Eckregelsatzes für die rückwirkende Verrechnung mit der Rente angesetzt wird, statt der tatsächlich vom Jobcenter geleisteten Zahlungen? |
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17.06.2011 - 10:22
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von --//--
RE: Rente rückwirkend verrechnet mit fiktivem höheren Alg II. |
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17.06.2011 - 12:56
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von Experte
Experten-Antwort
RE: Rente rückwirkend verrechnet mit fiktivem höheren Alg II. |
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17.06.2011 - 19:12
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von Henrie Joh.
RE: Rente rückwirkend verrechnet mit fiktivem höheren Alg II. |
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