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Beitrag von Personaler

21.03.2012 - 17:00
Beitrag geschlossen

Europäisches Sozialrecht

Hallo zusammen, weiß hier jemand wie Dienstreisen bei der Berechnung der 25%-Grenze bewertet werden?

Nach der neuen Regelung (VO (EG) Nr. 883/2004) sieht es nämlich aus wie folgt: Grundsätzlich ist man in dem Land sozialversicherungspflichtig, in welchem man arbeitet. Arbeitet man für einen Arbeitgeber in 2 Ländern, gilt das Sozialrecht des Staates, in dem man wohnt, wenn man dort einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausübt - also mindestens 25 %.

Problem: Wenn ein Mitarbeiter 2 Tage pro Woche bei seinem Arbeitgeber in Holland arbeitet, 1 Tag pro Woche im Wohnsitzstaat Deutschland (Home Office) und 2 Tage die Woche ausländische Kunden besucht (in England, Asien und USA) - arbeitet er dann mindestens 25% in Deutschland? Das wäre ja nur dann der fall, wenn die Kundenbesuche zur "deutschen Arbeitszeit" zählen würden. Denn dann würde er insgesamt 3 Tage "in Deutschland" arbeiten. Aber wenn die zur "holländischen Arbeitszeit" gehören, arbeitet er nur 1 Tag in Deutschland und damit weniger als 25%.

Zusatzinfo: Er fährt immer von seinem homeoffice aus zum Flughafen. Meistens fliegt er sogar von Deutschland aus.

Tricky, nicht?
21.03.2012 - 18:32
von KSC

RE: Europäisches Sozialrecht

Sehr tricky, klar - aber solche Prüfungen von Einzelfällen sprengen m.E. ganz klar die Grenzen eines solchen Forums.

M.E. ist für die Beurteilung Holland zuständig, ist sich die niederländische RV unsicher, werden die schon die DRV einschalten....
22.03.2012 - 08:08
von Personaler

RE: Europäisches Sozialrecht

Das ist doch nicht mehr und nicht weniger Einzelfallfrage als alle anderen hier auch. Es gent doch ganz allgemein um die Frage, welchem Staat Dienstreisen zugeschrieben werden - dem Staat, in welchem der Arbeitgeber sitzt oder dem Staat, von dem aus man die Dienstreise startet.
22.03.2012 - 08:16
von ?

RE: Europäisches Sozialrecht

Personaler schrieb:

Das ist doch nicht mehr und nicht weniger Einzelfallfrage als alle anderen hier auch. Es gent doch ganz allgemein um die Frage, welchem Staat Dienstreisen zugeschrieben werden - dem Staat, in welchem der Arbeitgeber sitzt oder dem Staat, von dem aus man die Dienstreise startet.

Na dann klären Sie uns doch auf.
22.03.2012 - 10:30
von Experte Experten-Antwort

RE: Europäisches Sozialrecht

Hallo Personaler,

zuständige Behörde für die Entscheidung der in Deutschland wohnenden Personen ist der GKV-Spitzenverband, DVKA. Für die Prüfung der anzuwendenden Rechtsvorschriften gibt es verschiedene Fragebögen, die Sie im Internet unter www.dvka.de in der Rubrik "Arbeiten im Ausland" abrufen können.
Für die Feststellung, ob ein wesentlicher Teil der Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem Mitgliedstaat ausgeübt wird, sind grundsätzlich die Arbeitszeit und/oder das Arbeitsentgelt maßgebend. Die Entscheidung trifft die DVKA. Klären Sie diese Frage deshalb mit dieser zuständigen Stelle, die dann auch die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften (Vordruck A1) ausstellt.
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