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Europäisches Sozialrecht |
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Hallo zusammen, weiß hier jemand wie Dienstreisen bei der Berechnung der 25%-Grenze bewertet werden? Nach der neuen Regelung (VO (EG) Nr. 883/2004) sieht es nämlich aus wie folgt: Grundsätzlich ist man in dem Land sozialversicherungspflichtig, in welchem man arbeitet. Arbeitet man für einen Arbeitgeber in 2 Ländern, gilt das Sozialrecht des Staates, in dem man wohnt, wenn man dort einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausübt - also mindestens 25 %. Problem: Wenn ein Mitarbeiter 2 Tage pro Woche bei seinem Arbeitgeber in Holland arbeitet, 1 Tag pro Woche im Wohnsitzstaat Deutschland (Home Office) und 2 Tage die Woche ausländische Kunden besucht (in England, Asien und USA) - arbeitet er dann mindestens 25% in Deutschland? Das wäre ja nur dann der fall, wenn die Kundenbesuche zur "deutschen Arbeitszeit" zählen würden. Denn dann würde er insgesamt 3 Tage "in Deutschland" arbeiten. Aber wenn die zur "holländischen Arbeitszeit" gehören, arbeitet er nur 1 Tag in Deutschland und damit weniger als 25%. Zusatzinfo: Er fährt immer von seinem homeoffice aus zum Flughafen. Meistens fliegt er sogar von Deutschland aus. Tricky, nicht? |
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21.03.2012 - 18:32
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von KSC
RE: Europäisches Sozialrecht |
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22.03.2012 - 08:08
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von Personaler
RE: Europäisches Sozialrecht |
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22.03.2012 - 08:16
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von ?
RE: Europäisches Sozialrecht |
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22.03.2012 - 10:30
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von Experte
Experten-Antwort
RE: Europäisches Sozialrecht |
![]() Offen |





