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Beitrag von Hans-Werner Daheim

24.04.2012 - 12:13
Beitrag geschlossen

Rente nach Arbeitslosigkeit

Hallo, ich hab da mal eine Frage. Ich werde in 6 Wochen 61 Jahre alt und bin seit etwa zwei Monaten arbeitslos und Arbeit suchend. Sollte ich in den kommenden 10 Monaten keine Arbeit finden, kommt dann die Rente wegen Arbeitslosigkeit zum Zuge. Erforderliche Pflichtbeitragzeiten und Mindesversicherungszeiten sind gegeben. Mich irritiert die Unterscheidung "58 Jahre und 6 Monate" und "mindestens das 60.Lebensjahr vollendet haben".

Danke für die Mühe
24.04.2012 - 12:25
von Galgenhumor

RE: Rente nach Arbeitslosigkeit

Hallo,

es muss mindestens 1 Jahr Arbeitslosigkeit vorliegen. Dieses Jahr muss nach dem 58,5 Lebensjahr liegen. Aufgrund der angehobenen Altersgrenzen lassen Sie sich bitte in einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deustchen Rentenversicherung beraten, damit Sie sicher wissen, ab wann eine Altersrente in Anspruch genommen werden kann.
24.04.2012 - 14:47
von Experte/in Experten-Antwort

RE: Rente nach Arbeitslosigkeit

Hallo Hans-Werner Daheim ,

Versicherte, die bis zum 31.12.1951 geboren sind, können eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten. Nach einem Lebensalter von 58 Jahren und 6 Monaten müssen mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit liegen. Die frühestmögliche Inanspruchnahme der Rente unter Berücksichtigung der Vertrauensschutzregelung ist jedoch das 60. Lebensjahr. Dies setzte jedoch voraus, dass die Arbeitslosigkeit bereits am 1.1.2004 vorgelegen haben muss. Da diese Vertrauensschutzregelung von Ihnen vermutlich nicht erfüllt wird, kann diese Rentenart frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres mit einem Abschlag von 7,2 % vorzeitig in Anspruch genommen werden.
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