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Beitrag von Otto

18.05.2012 - 07:08
Beitrag geschlossen

Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

Hallo,

meine Frage lautet darf man bei einer Arbeitsmarktrente 400 Euro dazuverdienen oder nur bei der regulären vollen Erwerbsminderungsrente?
18.05.2012 - 08:05
von maxundmoritz

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente


Hallo!

Also im Rentenbescheid sollte das wohl stehen oder auch die Auskunftsstelle des DRV
sollte Ihnen das sagen können!

Arbeitsmarktrente bedeutet doch das eine Teilzeitstelle nicht verfügbar ist oder?

Könnte gefährlich werden wenn man keine Umwandlung in eine Teilerwerbsrente möchte aber informieren ist besser als auflaufen!


MfG
18.05.2012 - 08:05
von maxundmoritz

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente


Hallo!

Also im Rentenbescheid sollte das wohl stehen oder auch die Auskunftsstelle des DRV
sollte Ihnen das sagen können!

Arbeitsmarktrente bedeutet doch das eine Teilzeitstelle nicht verfügbar ist oder?

Könnte gefährlich werden wenn man keine Umwandlung in eine Teilerwerbsrente möchte aber informieren ist besser als auflaufen!


MfG
18.05.2012 - 08:05
von maxundmoritz

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente


Hallo!

Also im Rentenbescheid sollte das wohl stehen oder auch die Auskunftsstelle des DRV
sollte Ihnen das sagen können!

Arbeitsmarktrente bedeutet doch das eine Teilzeitstelle nicht verfügbar ist oder?

Könnte gefährlich werden wenn man keine Umwandlung in eine Teilerwerbsrente möchte aber informieren ist besser als auflaufen!


MfG
18.05.2012 - 08:07
von maxundmoritz

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente


Sorry einmal gedrückt und dreimal eingefügt!
18.05.2012 - 14:26
von Rentenüberprüfer

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

Otto schrieb:

.....darf man bei einer Arbeitsmarktrente 400 Euro dazuverdienen oder nur bei der regulären vollen Erwerbsminderungsrente?


Wenn Sie die Möglichkeit haben 400 Euro hinzuzuverdienen, steht Ihnen definitiv keine "Arbeitsmarktrente" zu, da diese nur dann gewährt werden darf, wenn der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für den Betroffenen verschlossen ist.

Ein kleiner Hinweis an die DRV, (auch aus der Nachbarschaft), reicht bereits aus. Alles Weitere ergibt sich dann ganz automatisch!

MfG
18.05.2012 - 15:40
von Knut Rassmussen

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

Rentenüberprüfer schrieb:

Wenn Sie die Möglichkeit haben 400 Euro hinzuzuverdienen, steht Ihnen definitiv keine "Arbeitsmarktrente" zu, da diese nur dann gewährt werden darf, wenn der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für den Betroffenen verschlossen ist.

Ein kleiner Hinweis an die DRV, (auch aus der Nachbarschaft), reicht bereits aus. Alles Weitere ergibt sich dann ganz automatisch!

MfG



So ein Quatsch. Sofern die med. Voraussetzungen vorliegen, kann auch eine Arbeitsmarktrente gezahlt werden. Die 3 h tägliche Arbeitszeit und max. 400 EUR verdienst müssen nur eingehalten sein.
18.05.2012 - 16:35
von Claire Grube

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

Otto schrieb:

Darf man bei einer Arbeitsmarktrente 400 Euro dazuverdienen oder nur bei der regulären vollen Erwerbsminderungsrente?

400 EUR Bruttoentgelt können Sie immer hinzuverdienen, gleich welcher Grund der EM-Rentenzahlung vorliegt.
18.05.2012 - 20:34
von Rentenüberprüfer

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

Knut Rassmussen schrieb:

So ein Quatsch. Sofern die med. Voraussetzungen vorliegen, kann auch eine Arbeitsmarktrente gezahlt werden. Die 3 h tägliche Arbeitszeit und max. 400 EUR verdienst müssen nur eingehalten sein.


Wenn die DRV-Mitarbeiter ihre Arbeit etwas ernster nehmen würden, sollte eigentlich bei JEDER gemeldeten Arbeitsaufnahme eine Anfrage beim Arbeitgeber bzgl. der höchstmöglichen Arbeitszeit, die der "Arbeitsmarkt-Rentner" theoretisch bei ihm leisten könnte, erfolgen.

Sie würden sich wundern, wie oft plötzlich Teilzeitstellen zur Verfügung stünden, die eine Arbeitmarktrente überflüssig machten.

Aber die DRV-Mitarbeiter machen natürlich nur das, was in ihren Dienstanweisungen steht. Warum sollte man sich unnötigen Stress antun....

MfG

21.05.2012 - 09:10
von Experte Experten-Antwort

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

Hallo Otto,
ein Beschäftigungsverhältnis von weniger als 3 Stunden täglich und einem monatlichen Entgelt bis zu 400 € steht der Arbeitsmarktrente nicht entgegen.
21.05.2012 - 14:30
von BU-Rentner

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

Experte schrieb:

Hallo Otto,
ein Beschäftigungsverhältnis von weniger als 3 Stunden täglich und einem monatlichen Entgelt bis zu 400 € steht der Arbeitsmarktrente nicht entgegen.


Das ist ungerecht denjenigen gegenüber, die nur eine reduzierte Rente wegen Berufsunfähigkeit oder teilweiser Erwerbsminderung beziehen, obwohl der Arbeitsmarkt für sie genauso verschlossen ist, wie für die sogenannten Arbeitsmarktrentner!

Diese Leute kommen mit einem 400 Euro-Hinzuverdienst vielleicht so gerade an eine "volle" Rente heran. Während ein "Arbeitsmarktrentner" eine geschenkte Zusatzrente bekommt und obendrein noch zusätzlich 400 Euro hinzuverdienen darf.

Verstehe das wer will. ich tue es nicht!

21.05.2012 - 20:17
von Rentenüberprüfer

RE: Zusatzverdienst Arbeitsmarktrente

BU-Rentner schrieb:

Verstehe das wer will. ich tue es nicht!


Das ist auch schwer zu verstehen. Wenn jemand die Möglichkeit hat, täglich "bis zu" drei Stunden zu arbeiten, dann kann von einer Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes keine Rede mehr sein.

400 Euro Arbeitseinkommen sind auch keine Peanuts sondern schon fast eine halbe Durchschnittsrente!

MfG
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