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Anrechnung der Übergangsleistungen/ BG auf EMR oder umgekehrt? |
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Hallo, Ich erhalte auf Grund einer Berufserkrankung eine Verletztenrente der BG sowie Übergangsleistungen nach §3 Abs.2 der BKV ( Minderverdienstausgleich im fünften Jahr ). Auf Grund meines gesundheitlichen Zustandes habe ich einen Antrag auf EWR gestellt. Darauf hin stellte die BG die monatliche Zahlung des Minderverdienstausgleiches mit sofortiger Wirkung unter der Begründung ein, das bei Gewährung einer Erwerbsminderungsrente der Anspruch auf den Minderverdienstausgleich durch die BG evtl. entfallen könne und sie deshalb bei einem laufenden EMR-Antrag erst einmal nicht zahlen. Hier im Forum fand ich nun eine Expertenantwort ( vom 12.01.2010 ) die ich genau anders herum verstehe: bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente würden die Übergangsleistungen der BG als Hinzuverdienst berechnet und die Erwerbsminderungsrente dementsprechend gekürzt. Wer kürzt den nun was ??? - bin etwas verwirrt… Danke !!! |
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16.07.2012 - 14:56
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von Experte
Experten-Antwort
RE: Anrechnung der Übergangsleistungen/ BG auf EMR oder umgekehrt? |
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17.07.2012 - 13:02
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von Karin O.Metzen
RE: Anrechnung der Übergangsleistungen/ BG auf EMR oder umgekehrt? |
![]() Offen |





