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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Beitrag von sebastian

16.07.2012 - 13:17
Beitrag geschlossen

Erwerbsminderungsrentenantrag!Folgende Punkte problematisch?

Hallo.
Ich habe im Krankenstand einen Erwerbsminderungsantrag gestellt.

Da ich ein Nebengewerbe (Kleingewerbe) laufen habe, dieses jedoch seit Anmeldung vor 1 Jahr nicht aktiv ausübe, frage ich mich, ob ich dieses abmelden soll.
Umsätze habe ich ja keine gemacht.

Frage 1:
Könnte ich Probleme bekommen, dass dieses nicht ausgeübte Kleingewerbe sich negativ auf eine evtl Bewilligung einer EM-Rente auswirken könnte?

Ich habe im Antrag angegeben, dass ich keine weiteren Einkünfte (außer Krankengeld) beziehe.
Ich könnte das Kleingewerbe jederzeit sofort abmelden.

Frage 2:
Ich werde bald ausgesteuert.
Möchte mich bis zur Rentenentscheidung vermitteln lassen. Also nicht die nahtlosigkeitsregelung anwenden.
Vielleicht findet das Arbeitsamt ja einen geeigneten Job für mich.

Könnte sich dies evtl. auch negativ auf eine EM-BEwilligung auswirken?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe

seb

16.07.2012 - 14:32
von Experte Experten-Antwort

RE: Erwerbsminderungsrentenantrag!Folgende Punkte problematisch?

Hallo Sebastian,

aufgrund des angemeldeten Kleingewerbes ist zunächst von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen. Dies könnte zu Problemen führen bei der Bewilligung einer Arbeitsmarktrente. Bei einem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt. Ein selbständiger Tätiger muß nachweisen, dass er weniger als 3 Stunden täglich arbeitet.
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit wirkt sich grundsätzlich nicht negativ auf die Rentengewährung aus. Sollte Ihnen aber ein leistungsgerechter Arbeitsplatz vermittelt werden, könnte dies der Arbeitsmarktrente entgegen stehen.
16.07.2012 - 14:54
von sebastian

RE: Erwerbsminderungsrentenantrag!Folgende Punkte problematisch?

Hallo.
Also wäre es sinnvoll, das nicht betriebene Kleingewerbe abzumelden.
EM-Antrag wurd ja erst vor einigen Tagen eingereicht.
Und in ALG1 falle ich erst.

danke
16.07.2012 - 22:34
von Claire Grube

RE: Erwerbsminderungsrentenantrag!Folgende Punkte problematisch?

sebastian schrieb:

Also wäre es sinnvoll, das nicht betriebene Kleingewerbe abzumelden. EM-Antrag wurd ja erst vor einigen Tagen eingereicht. Und in ALG1 falle ich erst.

Die alleinige Anmeldung eines Gewerbes sagt noch nichts über dessen tatsächliche Ausübung. Wenn Sie gefragt werden, geben Sie an, dass das Gewerbe ruht und wegen der vorliegenden Erwerbsminderung nicht mehr ausgeübt werden wird. Das (nicht erzielte) "Arbeitseinkommen" können Sie über den Einkommensteuerbescheid (später noch) nachweisen. Einfacher wird es allerdings, wenn Sie abmelden (oder auf eine andere Person ummelden).

Fragen Sie aber auch bei der Krankenkasse, ob das Gewerbe eine Auswirkung auf Ihre Krankenversicherung hat.
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