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Beitrag von Steve

01.01.2007 - 12:47
Beitrag geschlossen

Widerspuch gegen Rentenablehnung

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund einer psychischen Erkrankung stellte ich einen Rentenantrag, welcher jedoch abgelehnt wurde.
Nun wollte ich fragen, wie das Verfahren weiter verlaufen würde, wenn ich gegen diesen Ablehnungsbescheid einen Widerspruch einlegen würde ?

Vielen Dank !

Steve R.
01.01.2007 - 13:30
von Antonius

RE: Widerspuch gegen Rentenablehnung

Ihr Widerspruch, der innerhalb von vier Wochen erfolgen müsste, würde dem Widerspruchsausschuß vorgelegt. Der besteht aus Vertretern der DRV, der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer. Dieser Ausschuß setzt sich dann noch einmal ausführlich mit Ihrer Angelegenheit auseinander. Je nach Ergebnis, wird Ihrem Widerspruch dann entweder stattgegeben oder es wird ein Widerspruchsbescheid erlassen, gegen den Sie ggf. innerhalb von vier Wochen vorm Sozialgericht Klage erheben können. Je plausibler Sie Ihren Widerspruch begründen können, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Professionelle Hilfe erhalten Sie u.a. beim SoVD (www.sovd.de) oder dem VDK (www.vdk.de).
02.01.2007 - 11:20
von Experte/in Experten-Antwort

RE: Widerspuch gegen Rentenablehnung

Hallo Steve,
der Antwort von Antonius ist nichts hinzuzufügen.
01.11.2007 - 11:19
von Experte/in Experten-Antwort

RE: RE: RE: Widerspuch gegen Rentenablehnung

Hallo David,

diese Frage läßt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Bearbeitungsdauer der Widersprüche hängt von sehr unterschiedlichen Faktoren ab - so z.B. vom Prüfaufwand im Zusammenhang mit der Rentenart, evtl. notwendigen weiteren Erhebungen/Untersuchungen oder auch der Auslastung der Widerspruchsausschüsse. Im Zweifel sollten Sie direkt bei der Widerspruchsstelle Ihres Leistungsträgers nachfragen.
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