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Erwerbsminderung richtig sichern

Auch bei einer chronischen Krankheit oder nach einem Unfall können sich Versicherte auf die gesetzliche Rente verlassen. Reformen der Jahre 2000 und 2001 haben jedoch dazu geführt, dass die Frührenten für Neurentner im vergangenen Jahrzehnt gesunken sind. Das soll sich durch die für dieses Jahr geplante Rentenreform und Zusatzvorsorge wieder ändern.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist für die meisten Arbeitnehmer der mit Abstand wichtigste Schutz bei einem Verlust der Erwerbsfähigkeit. Aufgrund der großen Zahl von Frührentnern und den damit verbundenen Ansprüchen sah sich der Gesetzgeber jedoch veranlasst, das System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab dem Jahr 2001 zu verändern. Seither gibt es die Berufsunfähigkeitsrente, die das Risiko der Erwerbsminderung im erlernten Beruf absicherte, für nach dem 1.1.1961 geborene Versicherte nicht mehr.

Darüber hinaus wird das Niveau der gesetzlichen Renten durch die sogenannte Riester-Reform seit 2002 schrittweise abgesenkt. Das wirkt sich auch auf die Erwerbsminderungsrenten aus. Die Bundesregierung plant deshalb, die Zurechnungszeit in der Rentenversicherung zu verbessern. Mit dieser fiktiven Beitragszeit werden frühzeitig Erwerbsgeminderte bisher so gestellt, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Dieser Zeitraum soll schrittweise bis zum 62. Lebensjahr verlängert werden, damit der Abstand zwischen der regulären Altersgrenze und dem Ende der Zurechnungszeit nicht größer wird.

Zudem sollen die private und betriebliche Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos ausgebaut werden. Allerdings ist dies vor allem für Beschäftigte in Berufen mit hohem Berufsunfähigkeitsrisiko bisher sehr teuer oder gar nicht möglich. Manche Experten plädieren deshalb dafür, dass die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbsminderung wieder ein ähnliches Sicherungsniveau bieten müsse wie vor 2001.   ­

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