Kind und Job: Plus für das Alter
Kinder sind ihren Eltern nicht nur lieb und teuer - ihre Erziehung bringt einem Elternteil auch ein deutliches Plus für die Rente. Grund ist die Anrechnung der ersten zehn Lebensjahre eines Kindes als Zeit der Erziehung in der Rentenversicherung. Allerdings werden die ersten drei Lebensjahre anders gewichtet als das vierte bis 10. Lebensjahr.
Für jedes nach 1991 geborene Kind bekommt der erziehende Elternteil - meist die Mutter - drei Entgeltpunkte als "Pflichtbeitrag" auf dem Rentenkonto gutgeschrieben ("Kindererziehungszeit"). Das entspricht einer Monatsrente von etwas mehr 84 Euro in den alten und knapp 75 Euro in den neuen Ländern (ab 1. Juli 2012).
Arbeitet die Mutter innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes neben der Erziehung in einem sozialversicherungspflichtigen Job, bekommt sie die daraus entstehenden Rentenansprüche zusätzlich zur Kindererziehungszeit angerechnet. Allerdings dürfen der für die Erziehung angerechnete Jahresverdienst (2012 = ca. 32.500 Euro) und die Einkünfte aus dem Job zusammen nicht den Wert der Beitragsbemessungsgrenze (2012 = 67.200 Euro) überschreiten - sonst wird ein Teil der Kindererziehungszeit gekürzt. Der Jahresverdienst aus dem Job darf also nicht höher als knapp 35.000 Euro sein.
Arbeitet die Mutter zwischen dem 4. und 10. Lebensjahr des Kindes ("Kinderberücksichtigungszeit") in einem unterdurchschnittlich bezahlten Job, wird der Verdienst in diesem Zeitraum für die Rente um bis zu 50 Prozent aufgewertet. Wer zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erzieht, bekommt auch ohne Berufstätigkeit für jedes Jahr ab dem 4. Lebensjahr eines Kindes einen Rentenanspruch anerkannt, als ob man jährlich etwa 10.800 Euro verdient hätte (= ca. ein Drittel Entgeltpunkt).





