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Lexikon

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Abschlag bei vorzeitiger Altersrente

Bei Altersrenten beträgt der Abschlag pro Monat vorzeitigen Rentenbezugs wie bei allen Rentenarten 0,3 Prozent.

Wer seine Rente vor der für ihn maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch nimmt, muss einen Abschlag hinnehmen. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent. Eine solche Rentenminderung kann durch eine besondere Beitragszahlung ganz oder teilweise ausgeglichen werden (siehe Beitrag zum Ausgleich eines Altersrentenabschlags). Bei späterer Inanspruchnahme einer anderen Rentenart und für die Hinterbliebenen bleibt der Abschlag in der Folgerente erhalten.

Weitere Informationen:

Autor: Michael Krause

Zuletzt aktualisiert am 04.07.2012

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