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Lexikon

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Altersvermögensgesetz (AVmG)

Das 2001 beschlossene Altersvermögensgesetz stellte das deutsche Alterssicherungssystem auf eine neue Grundlage. Die im Umlageverfahren organisierte gesetzliche Rente soll seit 2002 durch eine kapitalgedeckte private oder betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden, die vom Staat gefördert wird. Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ist als Riester-Rente bekannt geworden, die geförderte betriebliche Altersvorsorge wird als Entgelt- oder Gehaltsumwandlung bezeichnet.

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Autor: Michael Krause

Zuletzt aktualisiert am 04.07.2012

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