Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.
Seitenanfang
ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Inhalt:

Lexikon

Bitte wählen Sie einen Buchstaben aus:

Nachversicherung

Die Nachversicherung betrifft ehemalige Staatsdiener, die bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.

Beamte, Richter sowie Berufs- und Zeitsoldaten sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil der Staat ihnen und ihren Hinterbliebenen eine Versorgung garantiert. Für sie werden also keine Pflichtbeiträge entrichtet.

Scheiden sie allerdings vor Eintritt des Versorgungsfalles (etwa wegen Kündigung beziehungsweise Zeitsoldaten nach Ablauf ihrer Verpflichtungszeit) aus ihrem Dienstverhältnis aus, verlieren sie ihr Versorgungsanrecht und werden deshalb in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sie werden dann so gestellt, als seien sie während ihrer Beamtentätigkeit in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen. Der frühere Dienstherr muss für diese Zeiten Pflichtbeiträge aus den Beamtengehältern nachzahlen.

Autor: Michael Krause

Zuletzt aktualisiert am 04.07.2012

Themenhinweise:

Beratung

  • Beratungsstellensuche

Empfehlungen der Redaktion

Interne Navigation: Zum Inhalt dieser Seite. | Zur Hauptnavigation. | Zum Beginn dieser Seite.