Teilrente
Versicherte, die schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Rentenanspruch haben, können wählen, ob sie ihre Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Im ersten Fall dürfen sie höchstens 400 Euro monatlich hinzuverdienen, bei Bezug einer Teilrente - je nach Anteil der gewünschten Rente (ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel) - jedoch auch deutlich mehr.
Seit Januar 2012 können Teilrentner mit Arbeitsplatz in den alten Ländern, die in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn genau durchschnittlich verdient haben (ca. 31.000 Jahresbrutto), bei einer 1/3-Rente bis zu 1.968,75 Euro monatlich hinzuverdienen, bei einer 1/2-Rente bis zu 1.496,25 Euro und bei einer 2/3-Rente bis zu 1.023,75 Euro.
Bei einem Arbeitsplatz in den neuen Ländern liegen die entsprechenden Nebenverdienstgrenzen (bis Juni 2012) bei 1.746,58 Euro, 1.327,40 Euro und 908,22 Euro.
Nach Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze (für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1947: 65 Jahre und ein Monat, für spätere Jahrgänge stufenweise auf 67 Jahre steigend) dürfen Rentnerinnen und Rentner ohne Auswirkung auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen.
Weitere Informationenn und Tabellen mit den genauen Hinzuverdienstgrenzen unter: