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ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

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Händchen halten auf Kassenkosten

Gerade bei Kleinkindern zahlt die Kasse die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus. Aber auch bei älteren Kindern ist eine Kostenübernahme von bis zu 45 Euro pro Tag drin.

In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten eines Klinikaufenthaltes auch für eine Begleitperson, wenn zu erwarten ist, dass das Kind ohne Angehörigen Verhaltensstörungen zeigt. Ist also die Anwesenheit einer vertrauten Person die "beste Medizin", wehrt sich keine Klinik oder Kasse gegen die Aufnahme von Mutter oder Vater. Diese Aussage mit Blick auf das Wohl des Kindes muss allerdings ärztlich bestätigt werden. Denn das Sozialgesetzbuch fordert für die Kostenübernahme die "aus medizinischen Gründen notwendige" Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten.

Begleitperson auch für Jugendliche möglich

Dass dies insbesondere bei Kleinkindern infrage kommen kann, die noch nicht sprechen können, versteht sich. Die Mitaufnahme ist aber grundsätzlich nicht an eine Altersgrenze für das kranke Kind gebunden, kann also zum Beispiel auch bei einem jugendlichen Behinderten "medizinisch angezeigt" sein.

Verdienstausfall und Haushaltshilfe

Die Krankenkassen sind in diesen Fällen außerdem verpflichtet, während der Dauer des "rooming in" auch die Kosten einer für den Familienhaushalt erforderlichen Haushaltshilfe zu übernehmen, die weitere Kinder der oder des Versicherten betreut, die noch nicht zwölf Jahre oder behindert sind. Und sollte ein erwerbstätiger Elternteil sein Kind im Krankenhaus betreuen, der dafür unbezahlten Urlaub genommen hat, so wird ihm auch dieser Verdienstausfall ersetzt.

Kostenübernahme auch für Kurse

All dies gilt für gesetzlich Krankenversicherte (AOK, Betriebs-, Innungs- und Ersatzkrankenkassen, Knappschaft-Bahn-See). Sie springen nach einer alten Entscheidung des Bundessozialgerichts auch dann für eine "Begleitperson" ein, wenn diese im Krankenhaus an einem so genannten Mutter-Kind-Kurs teilnimmt. Das heißt: Wenn die Mutter während des stationären Aufenthaltes ihres Kindes eine spezielle Betreuung und Pflege lernt und außerdem angeleitet wird, zu Hause krankengymnastische oder beschäftigungs-/sprachtherapeutische Übungen mit dem Kind selbstständig durchzuführen.

Für den Normalfall gilt: Die Unterbringung und Verpflegung der begleitenden Person im Krankenhaus finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 45 Euro am Tag.

Privatversicherte müssen nachfragen

Ob der zusätzliche Klinikaufenthalt eines Elternteils auch von einer privaten Krankenversicherung finanziert wird, richtet sich nach dem individuell vereinbarten Tarif. Dafür sind verschiedene Modelle denkbar. Im Regelfall wird aber - wie in der "Gesetzlichen" - auf die medizinische Notwendigkeit abgestellt, mit der die Mitaufnahme einer erwachsenen Person begründet wird. Oder es wird der Abschluss einer Krankenhaustagegeld-Versicherung (für das Kind) empfohlen, aus der sich für die Begleitung das Extra-Bett finanzieren lässt.

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Autor: Wolfgang Büser

Zuletzt aktualisiert am 17.03.2011

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